Untersuchungsausschuss 18/1

12.09.2011

MÜLLER: Richtige und rechtmäßige Entscheidung des Ausschussvorsitzenden zu Live-Blogging

Zu der heutigen Entscheidung des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 18/1, Leif Blum, ein wortwörtliches Live-Blogging aus der laufenden Sitzung während der Zeugenvernehmung zu untersagen erklärt Stefan MÜLLER, Obmann der FDP-Fraktion im UNA 18/1:

„Der Ausschussvorsitzende hat die richtige und rechtmäßige Entscheidung mit seiner Untersagung des Live-Bloggings aus dem Untersuchungsausschuss 18/1 getroffen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit der nachfolgenden Zeugen nicht von vornherein aufs Spiel zu setzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein späterer Zeuge bei der Verhandlung nicht anwesend sein darf, er aber vor der Tür wartend oder noch zu Hause sitzend über einen Live-Blog die konkreten Formulierungen der anderen Zeugen, die gerade vernommen werden, nachverfolgen kann. Damit ist nicht mehr gewährleistet, dass die Zeugen unabhängig voneinander aussagen. Wenn ein Live-Blog zugelassen würde, wäre nicht zu erklären, warum ein Live-Stream nicht ebenfalls erlaubt sein sollte. Die Übertragung von Bild- und Tonaufzeichnungen widerspricht aber der Rechtslage in Deutschland.“