Unkonventionelle Erdgasförderung

20.11.2013

SÜRMANN: Bundeseinheitliche Regeln für Fracking dringend notwendig

„Ein generelles Verbot von Fracking über die Hessische Bergverordnung ist wegen entgegenstehender bundesrechtlicher Regelungen im Berggesetz schlicht nicht möglich. Richtig ist jedoch auch, dass das derzeitige Bundesberggesetz an einigen Stellen nicht den technischen Entwicklungen entsprechend fortentwickelt wurde. Wir haben deshalb stets darauf hingewiesen, dass wir eine Änderung des Bundesberggesetzes wollen, um den Schutz von Mensch und Umwelt bei Frack-Verfahren einheitlich zu regeln und zu verbessern“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

SÜRMANN weiter:

„Es bleibt dabei: Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherung der Qualität des Trinkwassers haben für uns höchste Priorität. Wir wollen uns jedoch nicht für alle Zeiten aus rein ideologischen Gründen gegenüber neuen Techniken oder Fördermethoden verschließen. Wer es ernst meint mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, kommt – beispielsweise zum Ausgleich von Bedarfsspitzen – nicht an der Nutzung von Gaskraftwerken vorbei. Die Erschließung eigener Vorkommen durch alternative Fördertechnologien kann in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen und sicheren Versorgung mit Rohstoffen zur Energieversorgung leisten.

Wir treten deshalb auch weiterhin dafür ein, dass auf Bundesebene ein geordnetes Verfahren mit klaren Regeln und sinnvollen Schutzvorschriften für Mensch und Natur statuiert wird. Wir haben hierzu entsprechende Vorschläge vorgelegt: Die Einführung klarstellender Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zum Schutze des Trinkwassers, eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergbaurecht sowie eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung würden endlich Rechtssicherheit für alle Betroffenen und größtmögliche Transparenz geschaffen. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, diese Regelungen endlich im Bundesrecht umzusetzen, sodass Hydraulic-Fracturing-Förderverfahren nur dort möglich werden, wo der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt sichergestellt ist.“