Unkonventionelle Erdgasförderung

06.06.2013

SÜRMANN: Faktisches Fracking-Moratorium in Hessen – Bundeseinheitliche Verfahrensregeln erforderlich

„Die Versagung der Aufsuchungserlaubnis für BNK zur unkonventionellen Erdgasförderung im Gebiet „Adler South“ durch das RP Darmstadt als zuständige Bergbehörde führt dazu, dass nunmehr ein faktisches Moratorium für Fracking in Hessen besteht. Weitere Anträge liegen derzeit nicht vor. Wir erwarten, dass die Versagung unter den gegebenen Umständen nach Recht und Gesetz erfolgt ist und damit richtig war“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

SÜRMANN weiter:

„Dies bedeutet, dass es auf absehbare Zeit keine Frack-Maßnahmen auf hessischem Gebiet geben wird. Wir halten es dennoch nach wie vor für unerlässlich, die Diskussion objektiv und sachlich zu führen. Wir werden uns auch zukünftig nicht aus rein ideologischen Gründen gegenüber neuen Techniken oder Fördermethoden verschließen. Schließlich kann die Erschließung eigener Vorkommen durch alternative Fördertechnologien einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen und sicheren Versorgung und einem verantwortlichen Umgang mit Rohstoffen leisten.“

„Wir treten deshalb auch weiterhin dafür ein, dass auf Bundesebene ein geordnetes Verfahren mit klaren Regeln und sinnvollen Schutzvorschriften für Mensch und Natur statuiert wird. Dazu haben die Bundesminister Rösler und Altmaier sinnvolle Vorschläge vorgelegt, die es zeitnah umzusetzen gilt. Durch die entsprechenden Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zum Schutze von Trinkwasser, eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung in der UVP-V Bergbau sowie eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung würde endlich Rechtssicherheit für alle Betroffenen und größtmögliche Transparenz geschaffen. Zudem wäre gewährleistet, dass Hydraulic-Fracturing-Förderverfahren nur dort möglich werden, wo der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt sichergestellt ist.“

„SPD und Grüne sollten aus Nordrhein-Westfalen gelernt haben, dass ein Moratorium mangels Rechtsverbindlichkeit keinerlei Nutzen hat – so musste die Bezirksregierung Arnsberg im vergangenen Jahr trotz des entgegenstehenden rot-grünen Moratoriumsbeschlusses gleich mehrere Anträge auf Aufsuchungserlaubnis positiv bescheinigen, weil nach geltendem Bergrecht ein Rechtsanspruch besteht. Im Gegensatz zur Opposition nehmen wir mit unseren Vorschlägen für ein rechtssicheres Verfahren unsere Verantwortung ernst, künftigen Generationen eine intakte Umwelt und gute Lebensgrundlage zu hinterlassen, uns dabei dennoch den Chancen neuer Technologien nicht zu verschließen und heimische Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen.“