Unkonventionelle Erdgasförderung

08.05.2013

SÜRMANN: Versagung der Erlaubnis ist richtig – Keine Vorentscheidung für ein umfassendes Moratorium

„Die heute angekündigte Versagung einer Aufsuchungserlaubnis zur unkonventionellen Erdgasförderung im Gebiet „Adler South“ ist unter den gegebenen Umständen richtig. Dies betrifft jedoch zunächst nur den konkreten Antrag des Unternehmens BNK und stellt kein generelles Moratorium für Fracking dar“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

Sürmann weiter:

„Nach wie vor ist es unerlässlich, auch mit Blick auf eine vernünftige Nutzung unserer heimischen Ressourcen die Diskussion objektiv und sachlich zu führen. Schließlich kann die Erschließung eigener Vorkommen durch alternative Fördertechnologien einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen und sicheren Versorgung mit Rohstoffen leisten. Nichtsdestoweniger steht für die FDP auch weiterhin fest, dass Hydraulic-Fracturing-Förderverfahren nur dort möglich sein sollen, wo der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet bleibt. Dies gilt ganz besonders mit Blick auf unsere Verantwortung, zukünftigen Generationen eine intakte Umwelt und gute Lebensgrundlage zu hinterlassen. Zu diesem verantwortlichen Umgang gehört jedoch eben auch, Ressourcen vernünftig zu nutzen und eine sichere Energie- und Rohstoffversorgung sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund stehen wir auch weiterhin zu den von den Bundesministern Rösler und Altmaier vorgelegten Vorschlägen, die entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz, eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung in der UVP-V Bergbau sowie eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. Dazu wollen wir die Forschung an Frackverfahren ohne chemische Additive, dem sogenannten „clean-fracking“, unterstützen. Nicht ein generelles, undifferenziertes Verbot, sondern ein geordnetes Verfahren mit klaren Regeln und sinnvollen Schutzvorschriften für Mensch und Natur sind das richtige Vorgehen, um die Chancen neuer Technologien für Hessen und Deutschland zu nutzen und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen nicht zu gefährden.“