Unkonventionelle Erdgasförderung

27.02.2013

SÜRMANN: Sachliche Bewertung aller Chancen und Risiken statt prinzipieller Ablehnungshaltung ist gefragt

„Es ist völlig unumstritten, dass vor der unkonventionellen Förderung von Erdgas der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt und dabei insbesondere von Gewässern gewährleistet sein muss. Deshalb stand für die FDP-Fraktion stets fest, dass Hydraulic-Fracturing-Förderverfahren in Wasserschutz-, Trinkwassergewinnungs- und in Heilquellengebieten nicht in Frage kommen. Zudem haben wir uns immer dafür ausgesprochen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zukünftig als Voraussetzung der Genehmigung eines Betriebsplanverfahrens bei Fracking-Vorhaben zu verankern und die Öffentlichkeit dementsprechend frühzeitig und umfassend nach den Regeln des Umweltinformationsgesetzes über die Chancen und Risiken zu informieren. Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung diese Forderungen in Bundesrecht umsetzen will und einen Entwurf vorgelegt hat, der für Rechtssicherheit sorgt und einen klaren Rahmen setzt“, so Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Sürmann weiter:

„Es ist bei der Debatte unerlässlich, mit Blick auf eine vernünftige Nutzung unserer heimischen Ressourcen objektiv und sachlich zu bleiben. Schließlich kann die Erschließung eigener Vorkommen durch alternative Fördertechnologien einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen und sicheren Versorgung mit Rohstoffen leisten. Die Vereinigten Staaten können bereits heute mit Hilfe der Fracking-Technologie ihren Erdgasbedarf weitgehend selbst decken – es wird erwartet, dass sie bis 2020 gänzlich unabhängig Energieimporten werden können. Der Gaspreis ist im Vergleich zu 2008 um über zwei Drittel gesunken. Erdgas kostet derzeit rund 70 Prozent weniger als in Deutschland. Deshalb wird Fracking in den USA bereits als „game-changer“, der die wirtschaftspolitischen Verhältnisse völlig neu ordnen könnte, bezeichnet. Es ist nicht ersichtlich, weshalb man sich einer neuen Technologie aus rein ideologischen Gründen verschließen sollte, wie SPD und Grüne dies mit ihrer Forderung nach einem Moratorium tun.

Beim Hydraulic Fracturing dürfen allerdings keine umwelttoxikologischen Gefahren bestehen – ganz besonders mit Blick auf unsere Verantwortung, zukünftigen Generationen eine intakte Umwelt und gute Lebensgrundlage zu überlassen. Zu diesem verantwortlichen Umgang gehört jedoch auch, Ressourcen vernünftig zu nutzen und eine sichere Energie- und Rohstoffversorgung sicherzustellen. Gerade Gaskraftwerke sind im Rahmen der Energiewende zur Sicherstellung der Energieversorgung von herausragender Bedeutung.

Wir sind zuversichtlich, dass bereits bald Frackverfahren ohne chemische Additive, sogenannte „clean-fracs“, möglich werden und unterstützen die Forschungsarbeit an diesen ausdrücklich. Außerdem fordern wir weiter eine technische Richtlinie, an der sich die zulässigen konkreten Maßnahmen im Bereich der unkonventionellen Gasförderung ausrichten lassen. Um eine abschließende Bewertung der mit den derzeitigen Verfahren verbundenen, möglichen Risiken und eine sinnvolle Abwägung treffen zu können, die von Vernunft und nicht von Ideologie geprägt ist, sollten alle Beteiligten die hessen-spezifische, unabhängige Auswertung des Gutachtens des Umweltbundesamtes durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie abwarten. Stattdessen urteilt die Opposition wieder einmal vorschnell und spielt fortlaufend in unverantwortlicher Weise mit den Ängsten der Menschen“, so Sürmann.