UNA 18/3

08.07.2013

MÜLLER: Opposition versucht in peinlicher Wahlkampfposse den Staatsgerichtshof zu instrumentalisieren

„Die Opposition beweist durch ihr Verhalten, dass es ihr weniger um sachliche Aufklärung geht, als vielmehr darum, vor dem Wahltag am 22. September den Untersuchungsauftrag des Ausschusses ausschließlich für ihren Wahlkampf zu nutzen. Wenn nun aufgrund vorgeschobener Gründe sogar der Staatsgerichtshof für diesen Zweck herhalten muss, so ist dies in höchstem Maße unglaubwürdig und zeichnet ein klares Bild vom nervösen Zustand der Oppositionsfraktionen“, erklärte der FDP-Vertreter im Untersuchungsausschuss, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte weiter:

„Es geht der Opposition ausschließlich um platten Klamauk vor dem Wahltermin als um Aufklärung. Anders ist es nicht zu erklären, dass wider besseres Wissen auf eine völlig abwegige Reihenfolge in der Vernehmung von Zeugen beharrt werden soll. Mehr noch: Aus der Zielsetzung einer politischen Instrumentalisierung wird seitens der Oppositionsfraktionen schon gar kein Hehl mehr gemacht, wenn in Pressemitteilungen offen zugegeben wird, dass einzig und allein der Wahltag maßgebliches Kriterium und Motivation für den Streit um die Zeugenvernehmungen ist.

Damit nicht genug, soll nun auch noch der Staatsgerichtshof vor den politischen Karren der Opposition gespannt werden. Dass eine solche Vorgehensweise nichts mehr mit der Wahrnehmung verfassungsrechtlich garantierter Minderheitenrechte zu tun hat, sondern nur mehr der reinen Inszenierung für den Wahlkampf dient, liegt auf der Hand.

Die verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrechte dienen dazu, dem Aufklärungsinteresse zur Geltung zu verhelfen, nicht dazu, ein rein politisches Wahlkampfinteresse zu bedienen. Deshalb ist auch ein Untersuchungsausschuss erst mit Ablauf der Legislaturperiode beendet, nicht aber mit einem Wahltermin, der diesem vorausgeht.

Wir nehmen den Auftrag des Untersuchungsausschuss ernst und setzen uns ein für eine umfassende Offenlegung, gerade weil wir uns damit gegen unberechtigte Vorwürfe wehren können. Der vom Ausschuss beschlossene Verfahrensplan dient einer umfassenden Aufklärung und entspricht somit dem Auftrag und den verfassungsmäßigen Vorgaben.

Es ist geradezu perfide, die sachlichen Gründe für eine umfassende Zeugen-vernehmung regelmäßig zu leugnen und zu behaupten, eine Verteidigung gegen diese Anschuldigungen sei nicht verfassungsgemäß. Vor diesem Hintergrund gilt es das weitere Vorgehen zu diskutieren, sobald die Klage eingereicht wurde und vorliegt“, sagte Müller.