UNA 18/3 – EBS

14.02.2013

DR. BÜGER: „Genauigkeit und Transparenz statt wahltaktische Spielereien – Rückzug Cremers bedauerlich“

„Der Rücktritt des Präsidenten Prof. Rolf Cremer ist sehr bedauerlich. Dass die Grünen nunmehr das Vorliegen gesundheitlicher Probleme in Zweifel ziehen, nur um politisches Kapital aus dem Rücktritt zu schlagen, zeichnet allerdings ein äußerst trauriges Bild. Unter der wahlkampfbedingten Skandalisierungswut scheint zunehmend auch der politische Stil zu leiden. Wir wünschen Prof. Cremer jedenfalls eine baldige und vollständige Genesung“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/3.

Büger weiter:

„Wir erwarten, dass das krankheitsbedingte Ausscheiden von Prof. Cremer keine Auswirkungen auf die Reformen in der EBS hat und der beschrittene Weg hin zu mehr interner Kontrolle, systematischer Neuaufstellung und wirtschaftlich solider Planung konsequent weitergegangen wird. Wir sind zuversichtlich, dass der laufende Betrieb der EBS bis dahin durch den Geschäftsführer und Kanzler Georg Garlichs und die akademische Führung durch die Vizepräsidenten Prof. Rolf Tilmes und Prof. Gerrick von Hoyningen-Huene reibungslos fortgeführt wird, bis der Aufsichtsrat der EBS – der bereits in der kommenden Woche zusammentritt – über die Nachfolge von Herrn Cremer entscheidet.“

„Auch durch ständige Wiederholung wird Unwahres nicht wahr: Weder die Landesregierung noch die Regierungskoalitionen haben ein Interesse, die vollständige Offenlegung der Vorgänge und Finanzströme rund um die EBS zu verzögern. Allen Beteiligten war klar, dass innerhalb so kurzer Zeit niemals alle Akten aus sämtlichen Ministerien, der Staatsanwaltschaft und von der Stadt Wiesbaden vorliegen konnten. Dies war auch der Opposition bewusst: Schließlich war der nächste Sitzungstermin unter dem Vorbehalt vereinbart, dass die Obleute der Fraktionen zuvor besprechen, ob der Termin mit Blick auf die bis dahin verfügbaren Akten sinnvollerweise stattfinden kann und ansonsten ein neuer Termin gefunden werden soll. Der Zwischenbericht des Ausschussvorsitzenden Peter Beuth war demnach der nächste logische Schritt und zeigt gerade, dass im gesamten Verfahren auf größtmögliche Transparenz gesetzt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass große Aktenmengen ohne Prüfung auf datenschutzrechtliche Aspekte herausgegeben werden können. Welches ambivalente Verständnis insbesondere die Grünen zum Schutz privater oder unternehmerischer Daten haben, hat uns bereits in der Diskussion um die Geheimschutzregeln erstaunt – mindestens so sehr wie die Tatsache, dass die Grünen auch nach mehrfacher Erklärung im Ausschuss nicht verstanden haben, wie nutzlos eine Fristsetzung ist, deren Einhaltung faktisch und deren Durchsetzung rechtlich nicht möglich ist. Je mehr die Opposition ein überzogenes Wahlkampfgetöse veranstaltet und dabei nur mit fehlendem Fachwissen glänzt, desto mehr sehen wir uns in der Pflicht, auch weiterhin Sorge dafür zu tragen, dass ein von echtem Aufklärungswillen, Transparenz und Genauigkeit geprägtes, rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wird“, so BÜGER.