UNA 18/3 – EBS

08.08.2013

DR. BÜGER: Heutige Zeugenvernehmung an Opposition gescheitert – Über Verfassungsfragen entscheidet noch immer der Staatsgerichtshof

„Die Opposition fordert allen Ernstes, dass die Regierungskoalition auf Grund einer bislang lediglich in einer Pressekonferenz angekündigten Klage vor dem Staatgerichtshof auf die Vernehmung ihrer Zeugen verzichtet. Dazu legt sie einen Ablaufplan vor, worin mit Ausnahme der Wiesbadener Kommunalpolitik kein einziger eigener Zeuge und vor allem kein einziges Beweisthema der Regierungsfraktionen vorkommt. Wenn sie dann in ihrer Pressemeldung suggerieren, dass auch Zeugen der Regierungsfraktionen in gerechtem Verhältnis vorgesehen seien, ist das schlicht unverschämt. Der von SPD und Grünen vorgelegte Ablaufplan würde dazu führen, dass CDU und FDP selbst die Zeugen, die sie mit der Opposition gemeinsam benannt haben, nicht zu ihren eigenen Beweisthemen befragen dürften. Damit treten SPD und Grüne das Recht der Koalition mit Füßen, dass gleichermaßen Beweise zu erheben sind, welche die Ausschussmehrheit für erforderlich erachtet. Und so eine Opposition wirft uns verfassungswidriges Vorgehen vor. Das ist ungeheuerlich und an Selbstgerechtigkeit kaum zu überbieten. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Beweisanträgen entscheidet noch immer der Staatsgerichtshof, nicht die Opposition!“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/3 zur European Business School.

Dr. Büger weiter:
 
„Anfang Juli hatte die Opposition bereits Klage angekündigt, welche jedoch zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht zugestellt ist. Genausowenig wissen wir, ob dem Staatsgerichtshof die Klage überhaupt zugegangen ist, ob er diese als zulässig erachtet und ob es noch verfahrensleitende Hinweise des Staatsgerichtshofs geben wird. Auf Forderung von SPD und Grünen haben wir dennoch zugestimmt, die für heute nach unserem Verfahrensplan vorgesehenen Zeugen zunächst wieder abzuladen, um zumindest keine Fakten zu schaffen, bevor die Klageschrift zugestellt und rechtlich geprüft ist. Die nun eingetretene Verzögerung bei der Offenlegung aller Fakten rund um die Finanzierung der EBS und den Aufbau der Law school geht ganz alleine auf das Konto von SPD und Grünen.“

„SPD und Grüne scheinen wirklich zu glauben, dass der Untersuchungsausschuss alleine dem Zweck ihrer politischen Inszenierung dient. An harter, sachorientierter Arbeit im Ausschuss bestand von vorne herein kein echtes Interesse. Ein Untersuchungsausschuss ist jedoch das wichtigste parlamentarische Kontrollgremium und dient alleine der wirklichen Offenlegung der im Untersuchungsauftrag festgelegten Themen. Auch nach dieser unnötigen Verzögerung werden wir deshalb im weiteren Verfahren dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Zeugen gehört werden und der Untersuchungsausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode seinen Auftrag erfüllen kann.“