UNA 18/3

02.10.2013

DR. BÜGER: Finanzierungskonzept nach dem „Drei-Säulen-Modell“ war gangbarer Weg – Kontrollmechanismen haben funktioniert

„Auch in der Zeugenvernehmung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass es bei der Förderung der EBS und dem Aufbau der Law School Unregelmäßigkeiten gegeben hätte, die der Landesregierung angelastet werden könnten. Der Vertreter einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigte, dass die Zugrundelegung des so genannten „Drei-Säulen-Modells“, das heißt einer Aufgliederung der Kostenstellen zwischen EBS, Law School und der neuen Universität als Dach zu jeweils einem Drittel, ein gangbares System gewesen sei, das aus der EBS heraus entworfen und von den Wirtschaftsprüfern nicht zu beanstanden worden sei. Überdies hat keiner der Zeugen der Opposition die Behauptung von SPD und Grünen bestätigt, die Landesregierung habe Zweifel an der Finanzplanung und dem Businessplan der EBS haben müssen und sei diesen nicht nachgegangen – schließlich wurde zusätzlich zu den eigenen Kontrollmechanismen eine externe Zwischenverwendungsnachweisprüfung angeordnet, die auch zu Rückforderungen geführt hat. Für ein Kontrollversagen der Landesregierung haben sich heute also keine Hinweise ergeben“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im UNA 18/3.

Dr. Büger weiter:

„Letztlich ist am heutigen Tage vor allem deutlich geworden, dass die negative mediale Präsenz, die auch aus dem aggressiven Vorgehen der Opposition in der politischen Debatte um die Förderung der EBS resultiert, sicherlich dazu beigetragen hat, dass Studenten von der EBS und der Law School abgeschreckt worden sind und dadurch die ursprünglichen Planziele an der Privathochschule verfehlt wurden. Von den teilweise schweren Vorwürfen der heute vernommenen Oppositionszeugen ist außer Vermutungen und Hörensagen nichts übrig geblieben.“