UNA 18/3

26.08.2013

MÜLLER: Opposition missbraucht Untersuchungsausschuss für Wahlkampfzwecke

„Das heutige Verhalten der Opposition im Untersuchungsausschuss ist nicht nur unlogisch, sondern verdeutlicht noch einmal, dass SPD und Grüne den Untersuchungsausschuss alleine für Wahlkampfzwecke missbrauchen und ein wirkliches Offenlegungsinteresse keine Rolle spielt. In ihrem heute vorgelegten eigenen Verfahrensplan haben SPD und Grüne die Vernehmung der Minister für die Zeit nach der Wahl und ebenfalls am Ende der Zeugenliste vorgesehen. Gleichzeitig kritisieren sie die gleiche Zeitplanung und Reihenfolge im Verfahrensplan von CDU und FDP und fordern, die Minister vorzuziehen. Trotz dieser völlig orientierungslos agierenden Opposition wird der Untersuchungsausschuss nun am 11. September endgültig die ersten Zeugen hören können. CDU und FDP haben einen Verfahrensplan vorgelegt, mit dem bis zum Ende der Legislaturperiode in einem ordnungsgemäßen Verfahren alle wichtigen Zeugen gehört werden“, so Stefan MÜLLER, Mitglied der FDP-Fraktion im UNA 18/3 zur European Business School.

Müller weiter:

„SPD und Grüne haben heute wieder einmal eindrucksvoll bewiesen, dass sie dieses Gremium alleine zu Wahlkampfzwecken missbrauchen. Zuerst legen sie selbst einen Verfahrensplan vor, der in jeder Hinsicht verfassungswidrig ist, weil er den Beweisantrag und die Zeugen der Koalitionsfraktionen vollständig ausklammert. Weiter sollen nach diesem Plan der Opposition die Minister Rentsch, Hahn und Kühne-Hörmann erst im Oktober also nach den Wahlen gehört werden. Dann beantragen sie plötzlich, den Verfahrensplan von CDU und FDP so abzuändern, dass die Minister Rentsch und Hahn schon am 11. September noch vor der Wahl gehört werden sollen. Da stellt sich die Frage, was SPD und Grüne getan hätten, wenn wir ihrer konfusen und verfassungswidrigen Planung zugestimmt hätten. Schließlich setzen sie ihrem Treiben einen unrühmlichen Höhepunkt, indem sie behaupten, es sei die Schuld der Koalitionsfraktionen, dass es nur einen Zeugentermin vor den Wahlen im September gebe. Richtig ist, dass nach dem ursprünglichen Verfahrensplan der Koalition drei Termine vor den Wahlen vorgesehen waren. Die Vernehmung der Zeugen wurde jedoch auf Bitten der Opposition verschoben, weil die Opposition noch mit der Erstellung ihrer eigenen Klage in Verzug war.

Es bleibt dabei: Wir sichern auch mit unserem neuen Verfahrensplan, dass sämtliche Zeugen der Opposition im Untersuchungsausschuss, das heißt auch die Minister Rentsch, Hahn und Kühne-Hörmann, gehört werden und der Ausschuss noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden kann. Dafür haben wir mehrfach schon auf eigene Zeugen verzichtet. Langsam wird es Zeit, dass sich auch die Opposition konstruktiv am Verfahren beteiligt. Nur wenn die Opposition endlich einsieht, dass ein Untersuchungsausschuss kein Wahlkampfausschuss zur politischen Inszenierung ist und damit dessen Abschluss bis Januar nicht weiter gefährdet, kann es zu einer echten Offenlegung aller Umstände rund um die Förderung der EBS kommen. Wir werden mit unserem Verfahrensplan dafür sorgen, dass der Untersuchungsauftrag des Landtags erfüllt wird.“