UNA 18/3

28.05.2013

Dr. Büger: Beweisantrag der Koalitionsfraktionen ist verfassungsgemäß. Der vorgelegte Beweisantrag der Koalitionsfraktionen bewegt sich eindeutig im Rahmen des Einsetzungsbeschlusses und die Beweisthemen sind vom Untersuchungsauftrag des Hessischen Landtags gedeckt.

„Wenn die Opposition nunmehr bereit ist, einzelne Punkte unseres Beweisantrages als unstreitig einzuräumen, dann begrüßen wir dieses Zugehen auf CDU und FDP ausdrücklich. Dies muss seitens der Opposition dann jedoch einvernehmlich in öffentlicher Sitzung erfolgen und damit in den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Eingang finden“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im UNA 18/3 zur European Business School (EBS).

Büger weiter:

„Durch das einmalige unparlamentarische Vorgehen, eine Pressekonferenz bereits vor der ersten Diskussion über den Beweisantrag im Ausschuss einzuberufen, hat die Opposition hingegen das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte: Es ist erneut Zeit zur Offenlegung der Sachverhalte rund um die EBS und die ELS verloren gegangen. Wir haben daher zu Beginn der Sitzung erklärt, dass wir zu jedem Beweisthema vorerst nur bis zu fünf Zeugen hören wollen und weitere Zeugen nur dann, wenn dadurch nicht der Abschluss des Untersuchungsausschusses vor Ende der Legislaturperiode gefährdet wird. Damit haben wir deutlich hinterlegt, dass wir an einer zeitnahen Offenlegung und nicht an Skandalisierung und wahltaktischen Spielchen interessiert sind.“