UNA 18/3

10.01.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Weder Bedarf, noch Rechtsgrundlage für Sondersitzung – Chaotisches Vorgehen der Opposition wird der Sache nicht gerecht

„Das Handeln der Oppositionsfraktionen ist schon in der ersten Woche des Untersuchungsausschusses völlig kopf- und konzeptlos. Für die beantragte Sondersitzung gibt es weder einen Bedarf, noch eine rechtliche Grundlage. Daher ist die Entscheidung, die bisher beschlossene Terminplanung beizubehalten, nur folgerichtig. Die Opposition hat ihrerseits keinerlei neue Argumente für eine Änderung des Terminplans vorgebracht“, so Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Auch weiterhin scheint es der Opposition nur darum zu gehen, Wahlkampf zu machen. Ein Interesse an Sachaufklärung und damit am eigentlichen Gegenstand eines Untersuchungsausschusses besteht schlichtweg nicht. Anders ist es nicht zu erklären, dass zunächst alle Fraktionen einstimmig einen Termin für die nächste Sitzung bestimmen und die Opposition trotzdem direkt nach Ende der ersten Sitzung eine Sondersitzung beantragt. Die Terminvereinbarung erfolgte ausdrücklich nach dem Beschluss des Ausschusses über dessen Verfahrensregeln, in denen festgelegt wurde, dass Beweisanträge in der Regel in einer Sitzung eingebracht und in der darauffolgenden Sitzung beschlossen werden.

Wir erkennen auch keinerlei fachliche Notwendigkeit für das hektische und überzogene Vorgehen der Opposition. Die Regierungsfraktionen haben im gesamten Verlauf keinen Grund für den Vorwurf der Verzögerung geliefert. Das laute Getöse der Opposition führt zum ersten Ergebnis des Ausschusses, schon bevor er die inhaltliche Arbeit richtig aufgenommen hat: Die Opposition will Skandalisierung, die Regierungsfraktionen wollen sachliche Aufklärungsarbeit leisten!“