UNA 18/2

24.11.2010

Wolfgang Greilich: Opposition sucht Medienwirksamkeit auf Kosten von Beamtinnen

Zur heutigen Beschlußfassung im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der sogenannten „Polizeichefaffäre“ erklärte der Obmann der FDP im Ausschuß, Wolfgang Greilich:

„Da die Opposition wider besseres Wissen ihren rechtswidrigen Antrag auf Vereidigung der beiden Zeuginnen S. und H. nicht zurückgezogen hat, mussten wir den Antrag zum Schutz der Zeuginnen ablehnen.

Nach allen einschlägigen Beweisvorschriften war der Antrag unzulässig, weil es für die Beurteilung der Frage, ob die Besetzung des Chefpostens bei der hessischen Bereitschaftspolizei rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgte, nicht auf die Aussagen der Zeuginnen ankommt. Aus diesem Grunde greift hier sogar ein Vereidigungsverbot, weil – ohne Aussicht auf einen Erkenntnisgewinn – bei einer unwesentlichen Beweisfrage eine der Zeuginnen zwingend in einen Meineid getrieben worden wäre. Und dies ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht erlaubt.

Das in Beweisaufnahmen nach deutschem Recht zu beurteilende Rechtsfragen bzw. Fragen nach der rechtlichen Beurteilung von Tatsachen nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein können, ist eine juristische Binsenweisheit. Genau solche Rechtsfragen waren aber Gegenstand des zweiten abgelehnten Beweisantrages. Dieser war in jeder Hinsicht unzulässig. Die Vertreter der Opposition müssen sich schon die Mühe machen, ihre vorgefasste Beurteilung auch selbst zu Papier zu bringen. Im Ergebnis kann man nur den Schluss ziehen, dass die Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei endgültig nicht mehr an der Wahrheitsfindung interessiert sind. Ihnen geht es nur noch um möglichst große mediale Aufmerksamkeit. Dabei wird billigend in Kauf genommen, dass dies auf Kosten der beiden Beamtinnen des Landes Hessen gehen würde.“