Umgang der Landesregierung mit dem Parlament

11.07.2017
  • Respektkampagne der Landesregierung gilt anscheinend nicht gegenüber dem Landtag
  • Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts tritt grundlegende Abgeordnetenrechte mit Füßen
  • Freie Demokraten fordern Reform des Auskunftsrechts zur Stärkung des Parlaments

WIESBADEN – Angesichts der in dieser Legislaturperiode seitens der Landesregierung gelebten Praxis, das Fragerecht des Parlaments dauerhaft dadurch zu unterwandern, dass Anfragen nicht oder jedenfalls erst lange nach den vorgesehenen Fristen beantwortet werden, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Mit großem medialen Tamtam betreibt die Landesregierung seit Monaten ihre „Respektkampagne“ – leider ist sie jedoch nicht einmal in der Lage, ihren Pflichten gegenüber dem Parlament nachzukommen. Das Auskunfts- und Informationsrecht der Abgeordneten ist – ganz besonders für die Opposition – eines der wichtigsten parlamentarischen Rechte. Nur, wenn Anfragen umfassend seitens der Landesregierung beantwortet werden, haben Parlamentarier die Chance, die notwendigen Informationen über das Regierungshandeln zu bekommen und damit die Landesregierung effektiv zu kontrollieren. Das Informationsrecht ist damit grundlegend dafür, dass die Gewaltenteilung in unserem Land funktionieren kann. Dass sich die Landesregierung von vorne herein, umso länger die Wahlperiode andauert aber sogar immer intensiver, weigert, ihren Pflichten nachzukommen und das Parlament nicht nur umfassend, sondern auch zeitnah zu informieren, hat mit dem „Respekt“, den sie im Munde führt, jedenfalls rein gar nichts zu tun!“

Lenders weiter:

„Wir haben in den letzten Jahren stets gegen Ende des Jahres abgefragt, wie lange die Landesregierung zur Beantwortung von Anfragen benötigt (siehe Anlage). Dabei bestätigt sich Jahr für Jahr, dass gerade bestimmte Ressorts wie etwa das Innen- und das Kultusministerium, in denen die Informationen für die Landesregierung ungünstig sein könnten, Anfragen zu teilweise über 50 Prozent nicht innerhalb der sechs-Wochen-Frist beantworten. Und es wird nicht besser, sondern immer schlimmer: Im Innenressort wurden in diesem Jahr von 15 Anfragen unsererseits nur zwei innerhalb der Frist beantwortet. Dabei sind Anfragen beispielsweise zu Abschiebungszahlen, die kaum Rechercheaufwand für die Landesregierung bedeuten können.

Es kann nicht sein, dass ausgerechnet diese schwarz-grüne Landesregierung, die sich nicht nur mit der bereits erwähnten Respektkampagne selbst auf die Schultern klopft, sondern am Anfang der Wahlperiode noch mit großem Pathos einen „neuen Stil“ verkündet hat, wesentliche Parlamentsrechte so mit Füßen tritt. Wir wollen daher eine Reform des Auskunftsrechts, bei der die jetzige Fristenregelung, die eine Umgehung und Aushöhlung durch die Regierung ermöglicht, verändert wird. Es sollte wie in fast allen anderen Bundesländern feste Fristen geben, in denen die Regierung antworten muss – ansonsten erfolgt hierüber zwingend eine Aussprache im Parlament oder die Antworten können vor dem Staatsgerichtshof im Wege eines Eilverfahrens eingeklagt werden. Jedenfalls muss verhindert werden, dass eine Regierung dermaßen die eigene Machstellung missbraucht und damit letztlich auch die Information der Öffentlichkeit unterbindet.“

Anmerkung:

In der Anlage finden Sie die Kleinen Anfragen Drs. 19/01054, 19/02539 und 19/04116 , in denen die FDP-Fraktion die Beantwortungsdauern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgefragt hat; zu den dort angegeben Zahlen sei ergänzt, dass bis zum Abfragedatum nicht beantwortete, aber bereits verfristete Anfragen natürlich noch nicht in die Statistik eingegangen sind, sondern erst im Folgejahr ausgewiesen werden. Angesichts der Beantwortungspraxis im ersten Halbjahr 2017 sowie der zum letzten Abfragezeitpunkt noch offenen Anfragen aus 2016 ist zu erwarten, dass sich die Beantwortungsquoten für dieses Jahr noch einmal deutlich schlechter entwickelt haben, als bei der letzten Abfrage.