Transplantationsgesetz

31.07.2012

ROCK: Neues Transplantationsgesetz stärkt Rechte der Spender nachhaltig – Hemmnisse werden systematisch abgebaut
„Durch die heute in Kraft tretende Regelung werden wir in Europa einheitliche und klar festgelegte Standards haben.“

„Dies gewährleistet eine hohe Qualität gerade in den Entnahmekrankenhäusern, die nun vor Ort durch die Transplantationsbeauftragten einen qualifizierten Ansprechpartner haben“, begrüßte René ROCK, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Weiter erklärte Rock:

„Aus liberaler Sicht besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Rechte von Lebendspendern gestärkt werden. So hat ein Organspender künftig einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten sowie auf Krankengeld. Außerdem erhält ein Spender das Recht auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Dies gilt auch für Spätfolgen im Zusammenhang mit der Spende, da die Spenderdaten von der Koordinierungsstelle nun 30 statt den ursprünglichen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Ziel ist es, zusammen mit der in Kraft tretenden Entscheidungslösung im November weitere Hürden bei der Organspende systematisch abzubauen und gleichzeitig Qualitätsstandards und Transparenz zu fördern. Auf diese Weise lässt sich die Situation von Lebendspender deutlich verbessern.“