Transparenzgesetz

05.09.2013

NOLL: Vorschlag der Grünen erfährt viel Kritik. Öffentliche Unternehmen handeln zum Nutzen der Allgemeinheit und werden vom Steuerzahler finanziert.

„Transparenz in öffentlichen Unternehmen ist daher wichtig und dringend geboten. Der Gesetzesvorschlag der Grünen geht aber am Ziel vorbei und erfuhr dementsprechend viel Kritik in den Stellungnahmen der angehörten Experten“, so Alexander NOLL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Noll weiter:

„Der hessische Datenschutzbeauftragte stellt die grundsätzliche Frage, ob in jedem Fall eine Namensnennung angemessen sei und hält eine pauschale Regelung ohne Abstufungen und Ausnahmen für schwierig. In vielen Stellungnahmen kommt zum Ausdruck, dass es an einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für die individualisierte Veröffentlichungspflicht – mit dem damit verbunden Eingriff in das informelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen – fehlt. Die Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung hat sich in Nordrhein-Westfalen, das ein solches Transparenzgesetz eingeführt hat, schon bestätigt. Der Sparkassenverband wiederum sieht keinen zusätzlichen Gesetzgebungsbedarf, da schon ein hoher Grad der Transparenz erreicht sei. Kritisiert wird von den Angehörten auch, dass den öffentlichen Unternehmen im Einzelfall ein wirtschaftlicher Nachteil gegenüber privaten Unternehmen entstehen könne.

Wir setzen weiterhin auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Beteiligten durch einen sog. Public Corporate Governance Kodex, der sich auf Bundesebene sehr bewährt hat. Er ermöglicht es, Standards für das Zusammenwirken, den Informationsfluss und die Transparenz zwischen allen Beteiligten festzulegen und zu definieren. In einem solchen Kodex lassen sich Fragen der Offenlegung und Vergütung umfassender und zielführender regeln.“