Transparenzgesetz

24.04.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Grundsätze der Informationsfreiheit werden längst umfassend umgesetzt – SPD-Gesetz bringt bloß immensen bürokratischen Mehraufwand

„Es besteht keinerlei Notwendigkeit für das von der SPD vorgelegte Gesetz, da es im Hinblick auf die bereits gültige Rechtslage keinen tatsächlichen Vorteil, sondern bloß einen immensen bürokratischen Mehraufwand für Kommunen und Behörden mit sich bringen würde. Der Grundsatz, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes Zugang zu den sie betreffenden Informationen bekommen muss, wird von der FDP selbstverständlich geteilt und in Hessen im Sinne der Grundsätze der Informationsfreiheit bereits heute umfassend umgesetzt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Wir haben auch heute wieder erlebt, wie uns die Sozialdemokraten mit wortreicher Rhetorik glauben machen wollen, nur mit diesem einen Gesetz werde die Welt wieder ein Stückchen besser. Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Gesetz an der Realität vorbeizielt. So ist es zwar zutreffend, dass einige Bundesländer das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zum Anlass genommen haben, ein eigenes Gesetz zu erlassen, doch war das öffentliche Interesse an Informationen in diesen Ländern sehr übersichtlich gewesen.

Wir haben des Öfteren gesagt: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen! Im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzesentwurf muss dieser Satz jedoch noch verschärft werden: Es ist ganz sicher notwendig, dieses Gesetz nicht zu machen.“