Transparenzgesetz

28.03.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Für ein solches Gesetz besteht keine Notwendigkeit. Hessen setzt die Grundsätze der Informationsfreiheit bereits heute unter Beachtung aller relevanten datenschutzrechtlichen und sonstigen Aspekte um.

„Hessen setzt die Grundsätze der Informationsfreiheit bereits heute unter Beachtung aller relevanten datenschutzrechtlichen und sonstigen Aspekte um“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Hessen zum heute von der SPD vorgestellten Gesetzentwurf.

DR. BLECHSCHMIDT weiter:

„Ein Informationsfreiheitsgesetz würde lediglich immensen bürokratischen Aufwand für die Kommunen und Behörden mit sich bringen, da betroffene Bürgerinnen und Bürger bereits heute (z.B. nach dem Datenschutzrecht) zahlreiche Möglichkeiten haben, auch ohne gesondertes Gesetz von Behörden, alle Auskünfte zu bekommen, die sie brauchen. Deshalb besteht für ein solches Gesetz keine Notwendigkeit, da es im Hinblick auf die bereits gültige Rechtslage allein Symbolcharakter entfalten würde.“