Transparenz in öffentlichen Unternehmen

22.05.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Grüner Entwurf für mehr Transparenz wirft Fragen auf – Freiwilliger Kodex ist gesetzlicher Regelung vorzuziehen

„Kurz vor Ende der Legislaturperiode wachen neben den Sozialdemokraten auch die Oppositions-Grünen auf und schreiben Gesetzentwürfe ab, um sie im Landtag einzubringen. Dabei ist löblich, dass man sich in diesem Fall immerhin an einem Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen orientiert, das 2009 verabschiedet wurde, statt wie die SPD nur stets den eigenen kalten Kaffee neu aufzuwärmen“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Dr. Blechschmidt, der auch kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, erklärte weiter:

„Bedauerlich ist aber, dass die Grünen erneut mit Schnellschüssen vorpreschen. In ihrem Bestreben, die Themen möglichst geräuschvoll zu besetzen, verkennen die Grünen, dass nicht maßgeblich ist, wer zuerst einen Gesetzentwurf eingebracht hat, sondern dass Sorgfalt wie immer vor Schnelligkeit geht.“

„Dabei wird gründlich zu prüfen sein, ob und inwiefern die Grundideen aus dem schwarz-gelben Gesetz in NRW auf Hessen übertragen werden können. Ein Mehr an Transparenz in Unternehmen mit starker Beteiligung der öffentlichen Hand ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über den verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern Gebot der Stunde. Entscheidend wird jedoch vor allem sein, welche konkreten Erfahrungen in NRW bislang gesammelt wurden. Gegen das Gesetz wurden 2009 seitens der kommunalen Spitzenverbände und der Sparkassen- und Giroverbände in NRW massive rechtliche Bedenken vorgebracht. Diese Bedenken müssen auch wir als hessische Parlamentarier ernst nehmen. Die Anhörung wird aufzeigen, wie durchgreifend sich die rechtlichen Bedenken darstellen und welche Erfahrungen in den Jahren von 2009 bis 2013 in NRW gesammelt wurden.“

„Das Ziel der Transparenz überall dort, wo mit dem Geld der Kommunen und Steuerzahler gewirtschaftet wird, ist löblich. Jedoch müssen wir sehr genau hinsehen, ob nicht ein freiwilliger Kodex, wie er im Bund und den meisten Bundesländern bereits existiert, im Ergebnis einer gesetzlichen Regelung überlegen ist“, sagte Dr. Blechschmidt.