Tierschutzverbandsklage

14.09.2011

SÜRMANN: Deutschland hat das beste Tierschutzrecht in Europa – deshalb anwenden anstatt die Gerichte mit ideologischen Klagen zu beschäftigen
„Jene zu schützen, die sonst keine Stimme haben, ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft.“

Weiter erklärte Sürmann im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der SPD zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände:

„Nicht umsonst ist der Tierschutz eine Verpflichtung von Verfassungsrang. Ob ein Verbandsklagerecht den Tierschutz in Hessen jedoch verbessert, ist fraglich.Auch ein Verbandsklagerecht wird Verstöße gegen das Tierschutzrecht letztlich kaum verhindern, sondern nur zur Ahndung bringen können. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten wir deshalb genau schauen, ob die Kontrollen und Maßnahmen von Amtstierärzten und Tierschutzbeiräten nicht bereits ausreichend sind, um die Fälle von Tiermissbrauch und Tierquälerei abzuwenden, aufzudecken und zu verurteilen.

Tierversuche beispielsweise müssen bereits heute von Tierschutzkommissionen genehmigt werden. In diesen sind auch Tierschutzverbände vertreten, die es personell kaum schaffen, diese zu besetzen. Eine Feststellungsklage, wie sie im SPD-Gesetzentwurf vorgesehen ist, würde nur dazu führen, dass hessische Biomediziner zukünftig mehr vor Gericht, als im Labor stünden und Ehrenamtliche die Posten scheuen.

Wenn ein Verbandsklagerecht aber lediglich ein Mehr an Bürokratie produziert, ohne eine wirkliche Verbesserung des Tierschutzes herbeizuführen, werden wir Liberale uns entschieden dagegen aussprechen. Immerhin ist die SPD bislang den Beweis schuldig geblieben, warum unter ihrer Beteiligung im Bundesrat und in anderen Ländern das Verbandsklagerecht im Tierschutz abgelehnt wurde, dieses aber gerade für Hessen nunmehr notwendig und sinnvoll sein soll. Die FDP-Fraktion wird sich aber effektiven, kostenneutralen Lösungen für ein Mehr an Tierschutz, wie zum Beispiel einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft, nicht verschließen.