Tierschutz

16.02.2012

SÜRMANN: Sachverständige kritisieren Tierschutz-Gesetzentwürfe der Opposition
„Ob ein Klagerecht für Tierschutzverbände am Ende zu einem effektiveren Tierschutz führt, konnte im Rahmen der heutigen Anhörung auch durch die Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen werden.“

„Vielmehr wird bei den Gesetzentwürfen der Opposition das Risiko gesehen, dass die medizinische Forschung in Hessen erschwert wird und große Bedenken zum Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums bestehen“, erklärte Frank SÜRMANN, tierschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Zur heutigen öffentlichen Anhörung über ein Tierschutzverbandsklagerecht im Umweltausschuss des Landtags sagte Sürmann weiter:

„Genauso wenig wie wir Verstöße gegen das Tierschutzrecht verantworten wollen, können wir befürworten, dass über Gesetzentwurfe der Opposition wichtige Fortschritte beispielsweise in der Krebsforschung verhindert werden, dass Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie in andere Länder verlagert werden und der Wissenschafts- und Forschungsstandort Hessen durch Bürokratie und datenschutzrechtlich zweifelhafte Bestimmungen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Selbstverständlich sollte der Tierschutz möglichst effektiv durchgesetzt werden. Über die Einführung eines Klagerechts wird dies jedoch nicht erreicht. Ein Verbandsklagerecht wird Verstöße gegen das Tierschutzrecht letztlich kaum verhindern, sondern nur zur Ahndung bringen. In Bremen, wo das Klagerecht für Tierschutzverbände seit 2007 besteht, ist bislang noch keine einzige Klage erhoben worden.

Als Fraktion in Regierungsverantwortung hat uns die heutige Anhörung von Experten nicht zu einer anderen Einschätzung der Gesetzentwürfe der Opposition geführt. Weder ist im Detail eindeutig geregelt, welche Sachkompetenz überhaupt die Tierschutzverbände besitzen müssen, noch ist der Datenschutz gewährleistet, wenn Tierschutzverbände Einsicht in persönliche Unterlagen erhalten sollen. Tierversuchskommissionen, die in Hessen bei paritätischer Besetzung mit Tierschutzverbänden bereits zwingend zur Genehmigung von Versuchsvorhaben beteiligt werden müssen, werden in den Gesetzentwürfen erst gar nicht berücksichtigt.“