Tempo 30

28.08.2012

MICK: Tempo 30 nur dort, wo Bürger deutlich entlastet werden – Frankfurter Grünen müssen sich an rechtsstaatliche Verfahren halten

„Für die Gängelung der Bürgerinnen und Bürger durch Tempo 30 auf Hauptstraßen in der Nacht gibt es keine rechtliche Grundlage. Auch der Grüne Verkehrsdezernent muss sich an Recht und Gesetz halten“, so der Frankfurter Abgeordnete der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Hans-Christian MICK.

Mick weiter:

„Verkehrsminister Rentsch hat nach den hier zu beachtenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entschieden und dafür gesorgt, dass auch in Frankfurt rechtsstaatliche Verfahren gelten. Die Straßenverkehrsordnung lässt Tempo 30 auf besonders bedeutsamen Hauptverkehrsadern nur in begründeten Ausnahmen wie beispielsweise zu hohen Lärm-Richtwerten zu.

Dies gilt aber nach eingehender Prüfung nur für die Höhenstraße. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass wir die Lärmbelastung für die Menschen verringern wollen. In hoch belasteten Gebieten, wo Tempo 30 eine Entlastung bringt, stehen wir dem nicht im Weg. Wo es aber von grünen Ideologen nur zur Behinderung und Gängelung der Bürger eingesetzt werden soll, wie im Großteil der beantragten Bereiche in Frankfurt, ist Tempo 30 mit uns nicht zu machen. Die Grünen machen keinen Hehl daraus, dass sie aus ideologischen Gründen flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten wollen. Dieser Modellversuch ist also Teil der grünen Salamitaktik, dieses Ziel schrittweise umzusetzen. Um die Bürger geht es ihnen dabei zuletzt.

In der Regel kann aber durch Tempo 30 keine Entlastung stattfinden, da dann in einem niedrigeren Gang ähnlicher Lärm entsteht wie bei Tempo 50. Stattdessen sollte die Stadt darauf setzen, dass Tempo 50 nachts konsequent umgesetzt wird. Damit wäre den Bürgern tatsächlich geholfen. Die Prüfungen des Verkehrsministeriums haben zudem ergeben, dass die Möglichkeiten des passiven Schallschutzes noch nicht ausgeschöpft sind. Hier sollte die Stadt ansetzen.“