Tariftreue

13.03.2013

LENDERS: Mindestlohn im Vergabegesetz ist und bleibt rechtswidrig. DGB und SPD erkennen die Realitäten in Hessen nicht an, wenn sie immer wieder einen Mindestlohn in das Vergabegesetz einbauen wollen.

„Europarechtlich ist eine solche Reglung gar nicht möglich. Außerdem hat die Anhörung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen gezeigt, dass Kommunen, Handwerk, Mittelstand und Rechtsexperten aus der Wissenschaft auf der Seite der Koalition stehen. Der SPD-Entwurf wurde mit Ausnahme des DGB zu Recht abgewatscht“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Die Vertreter der mittelständischen Betriebe und des Handwerks, aber auch die Vertreter der Kommunalen Familie haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass der Entwurf der Koalition aus Ihrer Sicht sehr gut ist. Wenn DGB und SPD sich in einer Art Medien-Ping-Pong die Bälle zuspielen, dann ist das nichts als Wahlkampfgetöse. Die SPD sollte endlich einsehen, dass ihr Gesetzentwurf gegen EU-Recht verstößt, überbürokratisch für Kommunen und Mittelstand und außerdem handwerklich katastrophal ist.

Mindestlöhne und andere vergabefremde Kriterien gehören nicht in ein Vergabegesetz. Kleine und mittelständische Unternehmen können die Anforderungen, die die Opposition stellen will, gar nicht nachweisen und die Kommunen können die Nachweise auch nicht überprüfen. Selbst honorige Ideen werden dadurch im besten Fall zu zahnlosen Tigern, wenn sie nicht dazu führen, dass sich kleine Unternehmen nicht mehr an Vergabeverfahren beteiligen werden.

Wenn man kleine und mittlere Unternehmen unterstützen will, dann geht das vor allem dadurch, dass man ihnen Luft zum Atmen gibt. Wir wollen, dass der Hessische Mittelstand sich auch zukünftig an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligt. Deshalb haben wir ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das keine zusätzlichen Hürden durch sogenannte vergabefremde Kriterien aufbaut. Vergabefremde Kriterien haben nichts in einem Gesetz verloren, das es zum Ziel haben soll, günstige Beschaffung für die Kommunen zu erreichen.

Nach der Einführung des rot-grünen Vergabegesetzes in Nordrhein-Westfalen gibt es zwischenzeitlich bereits die ersten Fälle in denen Kommunen ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen können, weil sie Ersatzteile nicht geliefert bekommen können. Mittelständische Betriebe ziehen sich von öffentlichen Aufträgen zurück. Damit wird die Vergabe für den Steuerzahler teuer und noch dazu für manche Betriebe existenzbedrohend. Die SPD hat Maß und Mitte verloren und tanzt nur noch nach der Pfeife des DGB.“