Strom- und Energiesteuern

13.10.2010

Florian Rentsch: Es darf keine höheren Strom- und Energiesteuern geben – Beispiele aus Hessen zeigen: Pro Mitarbeiter drohen 900 Euro Zusatzlast

„Die Strom- und Energiesteuer darf nicht wie geplant erhöht werden“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im hessischen Landtag.

Rentsch unterstützt damit die Forderung der hessischen Wirtschaft. Investitionen und Arbeitsplätze in Hessen dürften nicht gefährdet werden, machte der Liberale deutlich. Lediglich ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte bei den Entlastungsregeln könnten bei Firmen, die nicht im globalen Wettbewerb stünden, beseitigt werden.

Nach einem Gespräch mit Vertretern der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und der hessischen Textilwirtschaft erklärte Rentsch:
„Eine allgemeine Steuererhöhung zu Lasten der energieintensiven Branchen – zu denen nicht nur die Textilwirtschaft zählt, sondern viele weitere Bereiche – würde viele kleine und mittlere Betriebe aus Hessen im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass die Bundesregierung auf die geplante Erhöhung der Strom- und Energiesteuer um 1,5 Mrd. Euro ab dem übernächsten Jahr verzichtet. Stattdessen muss und kann der Gürtel bei den Bundesausgaben noch enger geschnallt werden.

Aus diesem Grund habe ich mich mit einem Brief an meine Kollegin Birgit Homburger, Vorsitzende der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, mit der Forderung gewandt, die vorgesehene Erhöhung der Strom- und Energiesteuer noch einmal zu überdenken und zu stoppen.“

Der Vizepräsident des Verbands der Textil- und Bekleidungsindustrie Hessen, Claus-Michael Weber, machte deutlich, welche Auswirkung die geplante Strom- und Energiesteuererhöhung auf sein Unternehmen hätte. Weber ist geschäftsführender Gesellschafter der Nicolaus Weber GmbH & Co KG in Fulda, ein 135 Jahre altes Unternehmen mit 31 Mitarbeitern, das technische Textilien herstellt, zum Beispiel Filter für Chemiefabriken: „Wir müssten künftig doppelt soviel Strom- und Energiesteuer bezahlen wie bisher. Pro Mitarbeiter wäre das eine Zusatzlast von knapp 900 Euro.“ Im internationalen Wettbewerb könne Weber diese Steuerlast nicht an die Kunden weitergeben. Die Konkurrenz in Europa und Asien habe bereits jetzt günstigere Energiekosten, da die staatlichen Abgaben geringer seien. In Frankreich koste Industriestrom mit 6 Cent je Kilowattstunde rund ein Drittel weniger als in Deutschland mit 9 Cent/kWh.

Auch Kai Jackl, Vorstandsmitglied des Industrieverbands Veredlung-Garne-Gewebe-TechnischeTextilien (IVGT) in Frankfurt forderte die Politik auf, die Steuererhöhungspläne fallen zu lassen. Jackl ist geschäftsführender Gesellschafter der R. Jackl GmbH & Co. KG in Hungen, einer 142 Jahre alten Textilveredlung mit 49 Mitarbeitern, die unter anderem Textilien für Sportartikel färbt und ausrüstet und dabei unter scharfem internationalen Konkurrenzdruck steht. „Die Strom- und Energiesteueranhebung würde in unserem Betrieb knapp zwei Prozent des Umsatzes entsprechen, der normalerweise bei rund 2,5 Mio. Euro pro Jahr liegt. Zum Vergleich: Selbst in guten Jahren liegt die Rendite in der Textilveredlungsbranche nicht über 2 Prozent! Damit riskiert die Politik, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen und auch bestehende Arbeitsplätze mittelfristig nicht mehr gehalten werden können.“ Umgerechnet pro Mitarbeiter bedeute die Steuererhöhung 980 Euro Zusatzlast pro Mitarbeiter, so Jackl. „Wie sollen wir das erwirtschaften? Unsere Konkurrenz in Asien wird von ihrer Regierung nicht so benachteiligt“, warnte Jackl. Bereits heute hätten die Energiekosten der R. Jackl GmbH einen Anteil von 18 Prozent an den Gesamtkosten.

Hintergrund:
Am 1. September 2010 hat das Bundeskabinett die Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes (Teil des „Haushaltsbegleitgesetzes“, Art. 6 und 7) beschlossen. Das Gesetz soll im sogenannten „eilbedürftigen Verfahren“ verabschiedet werden. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag war am 1. Oktober 2010, die endgültige Entscheidung ist für Ende Oktober 2010 vorgesehen.

Die Bundesregierung will ab 2010 den ermäßigten Stromsteuersatz von 60 auf 80 Prozent anheben. Gleichzeitig steigen die Sockelbeträge von 512 Euro auf 2500 Euro. Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer sinkt von 95 Prozent auf 73 Prozent. Bislang schuldeten die energiesteuerpflichtigen Unternehmen von vornherein nur den ermäßigten Stromsteuersatz. Nun soll zunächst immer die volle Stromsteuer gezahlt werden, von der die Unternehmen dann im Folgejahr auf Antrag einen Teil zurückbekommen. Der so verursachte zusätzliche Liquiditätsabfluss ist erheblich.