Straftaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte

Anlässlich der von 2014 auf 2015 stark gestiegenen Zahlen von Straftaten gegen Flüchtlinge und deren Unterkünfte, die Innenminister Beuth heute als Reaktion auf eine parlamentarische Anfrage der Freien Demokraten veröffentlicht hat, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH: „Die stark gestiegenen Zahlen von Übergriffen sind höchst alarmierend – während 2014 noch lediglich sieben Übergriffe registriert wurden, sind es für 2015 schon 67 Fälle. Auch wenn glücklicherweise die meisten hiervon im niedrigschwelligen Bereich wie Sachbeschädigungen liegen, so zeigt dies doch, dass die Hemmschwelle zu solchen Taten erheblich gesunken ist. Ganz besonders bei den fünf Brandstiftungen, die zu verzeichnen waren, handelt es sich um hochgefährliche Straftaten, die in keiner Weise mit Unzufriedenheit über politische Entscheidungen zu rechtfertigen sind und bei denen schnell auch Menschenleben gefährdet werden. Wir unterstützen daher nach wie vor ausdrücklich die Landesregierung bei ihren Bestrebungen, den Staatsschutz auch personell zu verstärken und auch präventiv jeder Form der Radikalisierung entgegenzuwirken.“

Greilich weiter:

„Es ist allerdings eine absolute Unverschämtheit gegenüber dem gesamten Parlament, wie der Innenminister zum wiederholten Mal mit der Beantwortung einer parlamentarischen Initiative umgeht. Die zu Grunde liegende Kleine Anfrage unserer Fraktion datiert vom 6. Januar 2016 und hätte damit bereits Mitte Februar beantwortet sein müssen. Nach mehrmaligem Vertrösten stellt Beuth nun die Antworten öffentlichkeitswirksam vor, noch bevor überhaupt die Fragen gegenüber dem Hessischen Landtag beantwortet worden sind. Anscheinend hat der Innenminister aus seiner Vielzahl von Kommunikationspannen bei Straftaten von Flüchtlingen, Halbinformationen im Innenausschuss und unvollständigen Angaben gegenüber Parlament und Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Salafisten rein  gar nichts gelernt und setzt seinen miserablen Stil unbeirrt fort.“

Die noch immer unbeantwortete Kleine Anfrage (Drs. 19/3023) zu Ihrer Information finden Sie hier.