Steuerbedingte Mehrkosten für Urlaubsreisen

18.07.2016
  • Gewerbesteuerfragen ungeklärt
  • Lenders befürchtet höhere Kosten für Bürger
  • Rechtssicherheit schaffen

Anlässlich des Ferienbeginns in Hessen warnt Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag, aufgrund einer steuerrechtlichen Fachfrage vor deutlich höheren Urlaubs- und Reisekosten für die Bürger. „Auf Kunden, die ein Hotelzimmer buchen, könnten Mehrkosten zukommen, weil die Finanzämter bei der Gewerbesteuer für Reiseunternehmen teilweise deutlich stärker zuschlagen“, so Lenders.

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die Reform der Gewerbesteuer im Jahr 2008. Grundidee war es damals, bei der Bemessung der Gewerbesteuer die Nutzung von Eigentum und angemieteten Sachwerten gleichzusetzen. „Für die Tourismuswirtschaft ergab sich die Frage, auf welcher Basis die Finanzämter die Gewerbsteuer für Reiseunternehmen berechnen. In der Regel mieten Reiseveranstalter pauschale Zimmerkontingente von Hotels an und zwar in der ganzen Welt. Allerdings gibt es keine klare gesetzliche Regelung, welche Kosten die Finanzämter bei der Errechnung der Gewerbesteuer heranziehen dürfen und wie diese Kosten nachzuweisen sind. Schon im Interesse der Gleichbehandlung darf es nicht im Ermessen der einzelnen Finanzämter oder Sachbearbeiter liegen, auf welcher Basis die deutschen Reiseveranstalter Gewerbesteuern zahlen. Ich befürchte, dass es ohne eine einheitliche Vorgabe zu Mehrbelastungen für Reiseunternehmen und damit auch für die Kunden kommt.“

Lenders weiter:

„Zwar gibt es ein Zwischenurteil des Finanzgerichtes Münster, wonach nur die „Kaltmiete“, also die anteiligen Kosten für das Zimmer ohne Neben-, Personal- und Servicekosten herangezogen werden dürfen, allerdings herrscht nachwievor Unsicherheit, auch weil einige Finanzämter mit enormen, rückwirkenden Steuerforderungen auf die Reiseveranstalter zugekommen sind.“

Zur Klärung der offenen Fragen hat die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Rahmen einer Anfrage die Landesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. „Wir wollen für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Klarheit über die Bemessung der Gewerbesteuern, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden und ungerechtfertigte Mehrbelastungen für die Bürger abzuwenden“, so Lenders abschließend.

Zu Ihrer Information finden Sie als Anlage die entsprechende Kleine Anfrage.