Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes

  • FDP legt Änderungsantrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle vor
  • Mehr Kompetenzen für die Parlamentarische Kontrollkommission sowie strenge Unterrichtungspflicht der Landesregierung
  • Verfassungsschutzgesetz ist gescheitert

Anlässlich des heute eingebrachten Änderungsantrags der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Nachdem die Anhörung zum schwarz-grünen Gesetzentwurf, wie schon vorher der Bericht der Expertenkommission, für die Koalition vernichtend ausgefallen ist, haben wir einen Änderungsantrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes vorgelegt. Wir greifen damit nicht nur die Hinweise der Anzuhörenden auf, sondern nehmen auch die Empfehlungen der Expertenkommission ernst. Im Vordergrund steht die Verbesserung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, aber auch die angemessene Beteiligung der Opposition an der Ausübung der Kontrolle. Wir schlagen deshalb vor, dass zukünftig jede Fraktion mindestens einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) erhält.

Zugleich sollen die Befugnisse der PKV erweitert werden, etwa um das sowohl auf Bundesebene wie auch in verschiedenen Verfassungsschutzgesetzen der Länder verankerte Recht zur Befragung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Auch soll eine „Whistleblowerregelung“ neu aufgenommen werden, die es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes erlaubt, sich direkt an die PKV zu wenden. Gänzlich unbefriedigend waren im schwarz-grünen Entwurf die Regelungen zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung, wonach es auch künftig im Ermessen der Landesregierung läge, wann und was sie der Kontrollkommission berichtet. Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es klarer Regelungen zur Unterrichtungspflicht. Wir schlagen deshalb vor, das hessische Gesetz um einige Regelungen aus dem Kontrollgesetz des Bundes zu ergänzen, unter anderem um eine Definition der zu berichtenden Vorgänge von besonderer Bedeutung.“

Greilich weiter:

„Während der Entwurf des Verfassungsschutzkontrollgesetzes durch die vorgeschlagenen Änderungen von einem schwarz-grünen „Kontrollverhinderungsgesetz“ zu einem echten und wirksamen parlamentarischen Kontrollgesetz werden kann, sehe ich für das eigentliche Verfassungsschutzgesetz schwarz. Diesen Murks kann man nicht mehr retten. Die Landesregierung muss einen neuen, wirklich durchdachten und verfassungsgemäßen Entwurf vorlegen. Das Angebot der Freien Demokraten, in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines  verfassungsgemäßen Gesetzes mitzuwirken, steht nach wie vor.“

2018-02-21- Änderungsantrag VerfschutzG

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