Staatsziel Infrastruktur

13.01.2017
  • Staatsziel Infrastruktur soll in die Hessische Verfassung aufgenommen werden
  • Einführung weiterer Staatsziele sollte nicht ohne Begriffsbestimmung erfolgen

Anlässlich der heutigen Sitzung der Enquetekommission Verfassungskonvent erklärte der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Durch die Aufnahme des Staatsziels Infrastruktur in die Hessische Verfassung würde das Land Hessen verpflichtet, die Verkehrsnetze, die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie die digitalen Infrastrukturen als volkswirtschaftliche Grundausstattung zu erhalten und auszubauen. Denn durch eine fortlaufende Beachtung und Erfüllung des Staatsziels Infrastruktur könnte das Land Hessen die Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Volkswirtschaft schaffen, um den Menschen in Hessen die Chance auf Teilhabe am gesellschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen. Daher setzen wir Freidemokraten uns für die Aufnahme des Staatsziels Infrastruktur in die Hessische Verfassung ein.“

Hahn weiter:

„Mit der Denkmalpflege, dem Sport und dem Umweltschutz kennt die Hessische Verfassung bereits drei Staatsziele. Betrachtet man aber die Auswirkungen der bereits in der Verfassung verankerten Staatsziele auf die öffentliche Gewalt, so fällt auf, dass ihr Einfluss bislang überschaubar ist. Dies liegt unter anderem daran, dass bislang nicht geregelt ist, was Staatsziele eigentlich sind und welche Rechtswirkungen sie entfalten. Daher schlage ich vor, den Staatszielbegriff in der Hessischen Verfassung zu definieren, damit allen staatlichen Akteuren deutlich wird, dass sie bei ihrer täglichen Arbeit, die in der Verfassung verankerten Staatsziele nicht bloß zu beachten haben, sondern den damit verbundenen Verfassungsauftrag auch nachhaltig erfüllen müssen. Denn erst wenn die abstrakt formulierten Staatsziele durch die tägliche Arbeit der öffentlichen Gewalt mit Leben gefüllt werden, können Staatsziele größtmögliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen entfalten.“