Staatsvertrag/Sicherungsverwahrung

20.12.2012

MÜLLER: Hessen und Thüringen schaffen überzeugende und sichere Lösung für die Sicherungsverwahrung

„Mit dem heute in Wiesbaden von Justizminister Jörg-Uwe Hahn und seinem thüringischen Amtskollegen Holger Poppenhäger unterzeichneten Staatsvertrag wird die bereits angekündigte Kooperation von Hessen und Thüringen nun abschließend besiegelt. Dass sich Thüringen und Hessen gemeinsam für eine sichere, und menschliche Unterbringung in Schwalmstadt entschieden haben, ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger beider Länder. Die Gewährleistung der Sicherheit steht dabei für uns an erster Stelle“, erklärte heute der rechtspolitische Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Weiter erklärte Müller:

„Die JVA Schwalmstadt hat durch die seit Jahren dort durchgeführte Unterbringung von Sicherungsverwahrten eine hohe Kompetenz aufgebaut. Diese vor Ort bestehenden Erfahrungen können bei der nun vom Strafvollzug getrennten und nach verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgenden Unterbringung umfassend genutzt werden. Zudem besteht am Standort in Schwalmstadt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Verantwortlichen der Politik vor Ort für eine Unterbringung.
Justizminister Hahn hat mit dem guten Abschluss der Verhandlungen über die Zusammenarbeit Synergien sowohl für Hessen wie auch für Thüringen erzielt, ohne dabei Abstriche an der Sicherheit in Kauf nehmen zu müssen. Mit der während der Baumaßnahmen erfolgenden Unterbringung in Weiterstadt wurde auch eine hervorragende Übergangslösung gefunden“, so Müller.