Staatsgerichtshofklage von SPD und Grünen (UNA 18/2)

22.02.2011

Wolfgang Greilich: SPD und Grüne zitieren Staatsgerichtshof falsch
„Im krassen Widerspruch zum heutigen Auftritt des Obmanns der Grünen, Jürgen Frömmrich, was Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss angeht, stehen die Aussagen von Tarek Al-Wazir in einem HNA-Bericht vom 17.12.1998.“

Damals wurde Al-Wazir am 17.12.1998 in der HNA wie folgt wiedergegeben:

„Hingegen warf der Grünen-Abgeordnete Tarek Al-Wazir der Opposition vor, mit dem Richterspruch einen „Popanz“ aufzubauen. Denn auch nichtvereidigte Zeugen dürften keine Falschaussagen machen. In der Sache sah der Grüne keinen weiteren Aufklärungsbedarf.“

Greilich erklärt weiter:

In der Pressemitteilung von SPD und Grünen von heute, 22.02.2011, wird behauptet, der Staatsgerichtshof habe im Jahre 1998 festgestellt, die Ablehnung eines Vereidigungsantrages verletze das Minderheitsrecht auf effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrages.

Dazu stelle ich fest: Dies ist falsch zitiert. In der Entscheidung heißt es lediglich, dass ein solcher Beschluss das zitierte Recht verletzten kann. Das heißt also nicht, dass dies immer der Fall ist. Es kommt vielmehr auf die weiteren Umstände an.

Die Umstände sind heute andere:

Damals ging es um entscheidungserhebliche Tatsachen. Heute geht es um reine Nebentatsachen, die die Opposition zur Verzögerung des Abschlusses der Ausschussarbeit instrumentalisieren will.

Wenn die Opposition die angekündigte Klage tatsächlich einreichen sollte, so werden wir in Respekt vor dem höchsten hessischen Gericht dessen Entscheidung abwarten.

In der Sache bleibt festzustellen:

Im Ausschuss gibt es nichts Neues. Die Opposition hat nur bereits seit Monaten beratene, in der Sache erledigte und längst abgelehnte, Beweisanträge erneut zur Abstimmung gestellt. Sie musste damit scheitern. Die Beweisaufnahme ist beendet. Neue Erkenntnisse sind endgültig nicht mehr zu erwarten. Verständlich wird das Verhalten der Opposition nur, wenn man sich vor Augen führt, dass sämtliche Munition verschossen oder im Rohr krepiert ist.“