Staatsgerichtshof/Wahlkreise

09.05.2018
  • Begrüßen die Klage der SPD
  • Vor der Landtagswahl dringend Rechtssicherheit erforderlich

Zur Verhandlung der Klage gegen den Neuzuschnitt der Wahlkreise vor dem Hessischen Staatsgerichtshof erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Wir begrüßen es, dass die SPD diese Klage eingereicht hat. Wir brauchen so oder so dringend Rechtsklarheit vor der Landtagswahl am 28. Oktober.“

Dem Wahlkreiszuschnitt müssten die besten verfügbaren Daten zugrunde gelegt werden, sagte Blechschmidt. „Demnach wäre es geboten gewesen, für den Wahlkreiszuschnitt zur Landtagswahl auf die Zahlen der Bundestagswahl 2017 zurückzugreifen, anstatt, wie es das aktuelle Gesetzt handhabt, auf Zahlen vom 31.12.2015 zurückzugreifen.“

„Wir Freie Demokraten haben der Auffassung des Innenministers widersprochen, man könne mit der Reform des Landtagswahlgesetzes noch bis zur nächsten Legislaturperiode warten. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof prüft, ob das Gesetz gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstößt“, so Blechschmidt.