Staatsangehörigkeiten von Straftätern und Tatverdächtigen

  • Polizeibehörden ändern Bekanntgabepraxis
  • Öffentlichkeit wird nur auf mediale Anfragen hin informiert

Anlässlich der heutigen Medienberichte in der FAZ, wonach es in Hessen Anweisungen innerhalb der Polizeibehörden geben soll, die breite Öffentlichkeit über die Staatsangehörigkeit von Straftätern und Tatverdächtigen nur eingeschränkt zu unterrichten, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die Stellungnahme des Innenministeriums bezüglich der öffentlichen Bekanntgabepraxis im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Straftätern und Tatverdächtigen lässt den Eindruck erwecken, das Ministerium traue der Presse nicht zu, im Einzelfall verantwortungsvoll zu prüfen, ob eine Veröffentlichung der Staatsangehörigkeit sinnvoll erscheint. Zu einer klaren und strukturierten Informationspolitik gehört auch, dass offen über Konflikte berichtet wird, ohne dass hierbei auf die ethnische Herkunft Rücksicht genommen wird.“

Daher hat Greilich eine Kleine Anfrage eingebracht, um zu klären, ob und ggf. welche Vorgaben seitens des Ministeriums es an die nachgeordneten Behörden gibt, wie mit der Bekanntmachung der Staatsangehörigkeit von Straftätern oder Tatverdächtigen umgegangen wird.

Greilich ergänzt hierzu weiter:

„Wir haben bereits zu Beginn des Jahres 2016, kurz nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht, einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht, mit dem auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden ist. Das Ministerium ist nun in der Pflicht, seine Bekanntgabepraxis grundlegend zu überdenken und schnellstmöglich zu ändern. Gerade eine mangelnde Informationspolitik trägt dazu bei, Misstrauen und Konflikte innerhalb der Bevölkerung erst entstehen zu lassen.“

Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema finden Sie hier.

Den Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion finden Sie hier.