Sportwetten

20.04.2015

RENTSCH/GREILICH: Verfahren kann nie zu rechtssicherer Konzessionsvergabe führen – Landesregierung muss Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vorantreiben

Anlässlich des jüngsten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Verfahren der Sportwettenkonzessionen erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH:

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt auf schmerzhaft deutliche Art und Weise wieder einmal auf, wie chaotisch und festgefahren das Konzessionsvergabeverfahren für Sportwetten ist. Dass die völlig willkürliche quantitative Begrenzung der Konzessionen auf 20 Anbieter in Deutschland – völlig unabhängig davon, wie viele geeignete Bewerber es gibt – aus rechtsstaatlicher Sicht schon unsinnig ist und das Verfahren massiv behindert, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Die Deutlichkeit, mit der das Verwaltungsgericht nun jedoch auch das für das Vergabeverfahren zuständige Hessische Innenministerium kritisiert, ist mehr als bemerkenswert. Wenn schon die Ausschreibung nach Auffassung der Richter „nicht die Anforderungen an ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren erfüllt“, dann muss sich auch die Landesregierung fragen lassen, welche Fehler sie selbst zu verantworten hat. Das all das seinen Ursprung in einem völlig verkorksten Glücksspielstaatsvertrag hat, der ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren von vorne herein fast unmöglich macht, ist allerdings unstreitig.“

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Florian RENTSCH, ergänzt:

„Der jahrelange Stillstand ist einfach nicht mehr hinnehmbar: Nicht nur, dass die Ziele, welche die Länder im Staatsvertrag vereinbart haben – nämlich vor allem verbesserter Spielerschutz und Suchtprävention – so nicht erfüllt werden können; von einem geregelten Markt unter fairen Bedingungen, an dem auf Zuverlässigkeit und Seriosität geprüfte Anbieter teilnehmen können, sind wir meilenweit entfernt. Dabei wären dadurch vermutlich auch höhere Steuereinnahmen in Deutschland zu erwarten, die derzeit noch im europäischen Ausland generiert werden.

Wir haben daher zum wiederholten Mal einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung nach dem Verfahrensstand und ihren Aktivitäten befragen, um hinsichtlich eines geordneten Sportwettenmarktes endlich voran zu kommen. Fest steht allerdings schon, dass dies mit dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag nicht zu machen sein wird. Wir erwarten daher von der Landesregierung, dass sie das Heft des Handelns in die Hand nimmt und den anderen Ländern einen Vorschlag zur Änderung des Staatsvertrages vorlegt, der keine quantitative Begrenzung von Konzessionen, sondern eine an rein qualitativen Kriterien ausgerichtete Möglichkeit zur Marktteilnahme für alle geeigneten Anbieter vorsieht. Es darf nicht sein, dass sich die Länder noch länger in dem völlig intransparenten Glücksspielkollegium zum Schaden von Spielern, den Anbietern und der Allgemeinheit gegenseitig blockieren und die Schuld in die Schuhe schieben!“

Anlage:
Dringlicher Berichtsantrag der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag betreffend „Verfahrensstand von Sportwettenkonzessionen und Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages“ (LT-Drs. 19/1839) – Die Beantwortung der Fragen wird für die nächste Sitzung des Innenausschusses am 13. Mai 2015 erwartet.