Sportwetten

18.09.2014

GREILICH: Klagewelle wegen unsinnigem Glückspielstaatsvertrag zu erwarten – Ministerpräsident Bouffier muss endlich handeln und rechtmäßige Regelung durchsetzen

Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das am Mittwoch dem zuständigen hessischen Innenministerium die Lizenzerteilung an die 20 vorgesehenen Sportwettenanbieter untersagte, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Damit hat sich das Verfahren als in der Praxis vollkommen untauglich erwiesen, da eine rein quantitative Begrenzung auf 20 Konzessionen, völlig unabhängig davon, wie viele tatsächlich geeignete Bewerber es gibt, willkürlich ist und nie zu gerechten, geschweige denn zu gerichtsfesten Ergebnissen führen kann. Nach bisherigen Berichten liegen dem Wiesbadener Verwaltungsgericht bereits mehr als zehn Klagen vor und da die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist, sind weitere Klagen zu erwarten. Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts von gestern bedeutet, dass es kurzfristig keinerlei Konzessionsvergabe geben wird. Zugleich werden die Schäden, die durch den unsinnigen Glückspielstaatsvertrag angerichtet werden, täglich steigen. Wir sehen Ministerpräsidenten Bouffier daher in der Pflicht, dem Chaos ein Ende zu setzen und sich mit seinen Amtskollegen aus den anderen Bundesländern auf eine zügige Änderung des Vertrages zu verständigen. Andernfalls ist zu befürchten, dass aus dem bestehenden Regelwerk Schadenersatzforderungen gegen Länder und speziell auch Hessen erhoben werden.“

Weiter erklärte Greilich:

„Es wäre naiv, zu glauben, dass sich die geschädigten Bewerber damit abfinden würden, auf ihren Schäden sitzen zu bleiben. Es ist also dringend notwendig, dass der Staatsvertrag endlich geändert werden muss, so dass künftig die Qualität eines Bewerbers einzig und alleine darüber entscheidet, ob er am Markt tätig werden darf oder nicht. Dies ist die einzig bedeutsame Lehre, die aus dem mehr als zwei Jahre dauernden Konzessionsverfahren gezogen werden kann.

Entsprechend plädieren wir für eine Regelung, der zufolge jeder Anbieter, der Suchtprävention und Spielerschutz ernst nimmt sowie die entsprechende Zuverlässigkeit besitzt, auch am Marktgeschehen teil nehmen kann. Denn nur auf diese Weise wird es mittelfristig echten Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb geben können.“