Spielhallengesetz

01.02.2012

GREILICH: Suchtprävention mit Augenmaß und Verantwortung – Videoüberwachung nur im notwendigen Umfang
„Mit ihrem Gesetzentwurf für ein hessisches Spielhallengesetz präsentiert die Landesregierung ein ausgewogenes Konzept für Spielsuchtprävention bei der Regelung des Spielhallenwesens in Hessen.“

Weiter erklärte Greilich anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag:

„Krankhafte Spielsucht ist ein ernstes Thema, das uns alle angeht. Es bedarf des aktiven Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen, um die Suchtgefahr wirksam zu begrenzen. Dabei sind die vorgeschlagenen Regelungen ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept einer effektiven Suchtprävention.

Der Gesetzentwurf ist insgesamt ausgewogen. Er findet den richtigen Weg, auf der einen Seite die Spielsucht wie auch illegale Spielhöllen zu bekämpfen. Auf der anderen Seite gewährleistet er auch des Recht der Menschen, in ihrer Freizeit prinzipiell das zu tun, was sie selbst für richtig halten. Das ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit der Menschen, die wir als Liberale gegen alle Bevormundungsversuche hochhalten. Deshalb begrüßen wir auch, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung anders als die Vorschläge der Opposition keine ausufernde, sondern eine auf das für die Bekämpfung von Kriminalität notwendige Maß beschränkte Videoüberwachung vorsieht.

Ausufernde und grundlose Überwachung unbescholtener Bürger ist mit uns nicht zu machen!“