Spielhallengesetz

26.01.2012

GREILICH: Suchtprävention mit Augenmaß und Verantwortung – Videoüberwachung nur im notwendigen Umfang
„Mit dem heute vorgelegten Entwurf hat Innenminister Rhein ein ausgewogenes Konzept für Spielsuchtprävention bei der Regelung des Spielhallenwesens in Hessen präsentiert.“

Weiter sagte Greilich: „Krankhafte Spielsucht ist ein ernstes Thema, das uns alle angeht. Es bedarf des aktiven Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen, um die Suchtgefahr wirksam zu begrenzen. Dabei sind die von Innenminister Boris Rhein vorgeschlagenen Regelungen ein weiterer Baustein im Gesamtkonzept einer effektiven Suchtprävention.“

„Der Gesetzentwurf ist insgesamt ausgewogen und findet den richtigen Weg mit der Bekämpfung der Spielsucht wie auch illegaler Spielhöllen einerseits und der Gewährleistung auch des Rechts der Menschen, in ihrer Freizeit prinzipiell das zu tun, was sie selbst für richtig halten, andererseits. „Das ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit der Menschen, die wir als Liberale gegen alle Bevormundungsversuche hochhalten. Deshalb begrüssen wir auch, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung anders als die Vorschläge der Opposition keine ausufernde, sondern eine auf das für die Bekämpfung von Kriminalität notwendige Maß beschränkte Videoüberwachung vorsieht,“ so der FDP-Politiker.

„Ausufernde und grundlose Überwachung unbescholtener Bürger ist mit uns nicht zu machen!“