SPD und Freie Demokraten fordern gemeinsam Aufklärung im Fall Lübcke

  • Dringlicher Berichtsantrag beider Fraktionen
  • Sondersitzung des Innenausschusses kommende Woche
  • Müller: Warum ist der Verdächtige vom Radar der Behörden verschwunden?

WIESBADEN – Im Fall des ermordeten Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walter Lübcke, verlangen die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten im Hessischen Landtag gemeinsam Aufklärung über die Verbindungen des mutmaßlichen Täters in die rechtsextreme Szene. Beide Fraktionen haben einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht, der 13 Fragen an die Landesregierung richtet. Antworten auf diese Fragen erwarten SPD und Freie Demokraten von der Sondersitzung des Innenausschusses in der kommenden Woche.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy FAESER, sagte dazu am Dienstag: „Nachdem der Generalbundesanwalt zu der Auffassung gekommen ist, dass der Mord an Dr. Walter Lübcke einen rechtextremistischen Hintergrund hat, muss geklärt werden, ob der mutmaßliche Täter auf ein entsprechendes Netzwerk zurückgreifen konnte. Unsere Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss legen jedenfalls nahe, die These vom gewaltbereiten Einzeltäter kritisch zu hinterfragen. Sollte es hierzu Erkenntnisse bei den hessischen Sicherheitsbehörden geben, so muss der Innenminister diese offenlegen.“

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten, Stefan MÜLLER, sagte: „Uns interessiert auch, wieso der mutmaßliche Mörder von Herrn Dr. Lübcke trotz einer ganzen Reihe von schweren, offenkundig rechtsextremistisch motivierten Straftaten vom Radar der Behörden verschwinden konnte. Hinzu kommt, dass es nach verschiedenen Berichten auch Kommunikationsprobleme zwischen den hessischen Strafverfolgungsbehörden und der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gab. Auch diesen Hinweisen muss nachgegangen werden, denn zur Verteidigung des Rechtsstaates und der freiheitlichen Demokratie müssen die Behörden reibungslos zusammenarbeiten. Sollte es hier tatsächlich zu Problemen beim Informationsaustausch und bei der Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt gekommen sein, dann ist es die Aufgabe der zuständigen Ministerien, diese umgehend zu analysieren und abzustellen.“