Sorgerecht

09.06.2011

MÜLLER: Sorgerecht nicht verheirateter Eltern mit Blick auf das Kindeswohl reformieren
„Mit Blick auf das Kindeswohl halten wir es für das Beste, wenn beide Elternteile, ob sie verheiratet sind oder nicht, das Sorgerecht über das gemeinsame Kind auch gemeinsam ausüben.“

Weiter erklärte Müller zum heutigen Antrag und Setzpunkt der FDP-Fraktion, die sorgerechtlichen Regelungen nicht verheirateter Eltern neu zu regeln und dabei das Kindeswohl zu stärken:

„Dieses Grundverständnis soll Grundlage der anstehenden Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern sein.

Auch getrennt lebende Väter haben wie die Mütter nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht, sich in die Erziehung der Kinder aktiv mit einzubringen. Deswegen sollten für die Wahrnehmung dieser Pflicht auch im Rahmen des Sorgerechts die hierzu nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Forderung ist auch das Fazit aus den hierzu ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts.

Mit dem vorliegenden Antrag wird eindeutig eine Priorität für eine grundsätzlich gemeinsame und einvernehmliche Ausübung des Sorgerechts gesetzt. Für die Fälle, in denen die Interessen anders liegen können, setzt sich die FDP für ein allgemeines Widerspruchsrecht seitens der Mutter ein. Dann trifft das Familiengericht eine Entscheidung unter maßgeblicher Berücksichtigung des Kindeswohls. Diese ‚Widerspruchslösung‘ ist von allen derzeit diskutierten Varianten nach unserer Auffassung im Hinblick auf das Kindeswohl für die Mehrzahl der Fälle die beste Lösung.

Zudem ist auch eine Regelung nötig, die die Interessen von ledigen Vätern berücksichtigt, deren Kinder vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren wurden. Auch für diese bestehe ein echtes Interesse, Rechtsklarheit und vor allen Dingen auch Rechtsfrieden zu erlangen, um auch dort das Wohl der Kinder vorrangig zu beachten.“