Sonntagsöffnungen
- Urteil zeigt erneut den dringenden Handlungsbedarf bezüglich Sonntagsöffnungen
- Derzeitige Rechtslage schadet Verbrauchern, Gewerbetreibenden und Beschäftigten
- FDP-Gesetzentwurf löst Unklarheiten, ohne den Sonntagsschutz aufzuweichen
WIESBADEN – „Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom gestrigen Tage, wonach die anlässlich der Musikmesse geplante Sonntagsöffnung in Frankfurt untersagt wurde, ist ein erneuter Nachweis, dass für die Politik in diesem Bereich großer Handlungsbedarf besteht. Denn nicht nur in Frankfurt, sondern in jüngerer Vergangenheit auch in anderen hessischen Städten wie beispielsweise Darmstadt, hat sich gezeigt, dass die schlechte Ausgestaltung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu sehr unterschiedlichen Auslegungen durch die Kommunen, den Handel und letztlich dann auch durch die Gerichte führt. Und die Liste der Leidtragenden der rechtlichen Unsicherheiten ist lang: Die Städte und Gemeinden haben keinerlei Planungssicherheit, die Gewerbetreibenden investieren teilweise vergeblich viel Zeit und Geld in die Organisation und es wird ihnen Umsatz entzogen, die Kunden müssen immer wieder kurzfristig auf zusätzliche Möglichkeiten verzichten und selbst die Beschäftigten haben Nachteile – denn bei einer absolut überschaubaren Zahl von maximal vier Sonntagsöffnungen im Jahr möchten viele Angestellte die zusätzliche Verdienstmöglichkeit, die oftmals mit Zuschlägen für Sonntagsarbeit einhergehen, nutzen. Wir fordern die übrigen Fraktionen im Hessischen Landtag – die in den bisherigen Debatten sehr wohl eine Notwendigkeit zu handeln erkannt haben – dazu auf, diesem für alle Beteiligten unbefriedigendem Treiben nicht länger tatenlos zuzusehen“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.
Weiter erklärte Lenders:
„Wir Freie Demokraten haben bereits 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen dritte Lesung derzeit vorbereitet wird. Darin wird der so genannte Anlassbezug für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen, welcher ausnahmslos der Grund für die juristischen Auseinandersetzungen darstellt, schlicht abgeschafft. Dadurch wären verkaufsoffene Sonntage nicht mehr an Sonderereignisse wie Messen oder Feste geknüpft. Da auch unser Entwurf wie bisher im Gesetz vorgesehen maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt, ist eine Gefährdung der Sonntagsruhe und der Arbeitnehmerinteressen nicht zu befürchten. Entgegen der immer wieder gegen unseren Entwurf vorgebrachten Behauptung erfolgt eben ausdrücklich keine zahlenmäßige Ausweitung.
Die Abschaffung des Anlassbezuges im Ladenöffnungsgesetz war ein Anliegen von Kommunen und Handel, um Rechtssicherheit zu schaffen und ist der einzig richtige und gangbare Weg, das rechtliche Chaos bei den verkaufsoffenen Sonntagen endlich zu beenden. Wir hoffen daher, dass vor allem CDU und Grüne endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und unserem Vorschlag zustimmen.“