Sonntagsöffnungen

01.03.2018
  • Aktuelle Stunde auf Antrag der FDP-Fraktion
  • Forderung nach Rechtssicherheit
  • Anlassbezug aus Gesetz streichen

Der Hessische Landtag hat auf Antrag der FDP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über verkaufsoffene Sonntage debattiert. Dazu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen LENDERS: „Wir brauchen endl‎ich Rechtssicherheit bei den Regeln für die Sonntagsöffnung. Immer wieder sagen Städte geplante verkaufsoffene Sonntage ab. Minister Grüttner darf sich nicht länger hinter einem Evaluationsbericht, der irgendwann mal kommen soll, verstecken.“

Lenders weiter:

„Die Lösung des Problems liegt auf dem Tisch. Durch Streichung des Anlassbezuges im Hessischen Ladenöffnungsgesetzes‎ könnten wir eine rechtssichere Basis für die Durchführung der gesetzlich zulässigen vier Verkaufsoffenen Sonntage erreichen. Die Verkaufsoffenen Sonntage sind für den hessischen Einzelhandel wichtig, um vor allem gegenüber der Internetkonkurrenz punkten zu können. ‎Mehr Flexibilität schadet nicht, sondern nutzt dem Handel und sichert damit auch Arbeitsplätze.“

Für die Freien Demokraten ist die bisherige Regelung der verkaufsoffenen Sonntage praxisfern und intransparent. Deshalb fordert die FDP bereits seit 2014 die Streichung des Anlassbezuges aus dem Gesetzeswortlaut des HLöG, um eine moderate Flexibilisierung erreichen zu können. Dies würde zur Rechtssicherheit für die Unternehmer beitragen. Mit einer solchen Gesetzesänderung würde die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels gegenüber dem Internet- und Versandhandel deutlich gestärkt werden. Dies führt im Ergebnis zu mehr Umsatz, aber vor allem auch zu einer spürbaren Sicherung von Arbeitsplätzen. Ein positiver Effekt tritt zudem im Hinblick auf die Belebung und Standortsicherung der Innenstädte ein. Anzumerken ist, dass durch unseren Vorschlag der verfassungsrechtlich verankerte Sonntagsschutz in keinster Weise unterlaufen wird.

Hintergrund:
Die Freien Demokraten haben bereits im Dezember 2017 ein Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (Drs. 19/1196) eingebracht. Inhaltlich sollte der Anlassbezug aus dem Wortlaut des HLöG gestrichen werden und eine Begrenzung der Sonntagsöffnung auf einzelne Stadtteile eingeführt werden. Die Zahl von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen sollte dabei beibehalten werden.