Sonntagsöffnung

12.02.2015

RENTSCH: Hessischer Einzelhandel unterstützt Vorschlag der Freien Demokraten – Rechtssichere Sonntagsöffnung nützt Verbrauchern, Handel und Beschäftigten

„Das gemeinsame Positionspapier von Industrie- und Handelskammern, dem Handelsverband Hessen und der Vereinigung hessischer Unternehmen zur Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnung in Hessen bestätigt in aller Deutlichkeit, weshalb das bestehende Regelwerk dringend geändert werden muss: Die derzeit zwingend vorgesehenen Sonderereignisse in Form von Märkten oder Festen sind vielerorts zu Scheinveranstaltungen verkommen. Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage, daraus folgende Absagen und eine völlig unterschiedliche Genehmigungspraxis haben zu massiver Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten geführt. Auf der anderen Seite geht die derzeitige Regelung völlig am Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger vorbei und gefährdet damit die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels, vor allem im Verhältnis zu Internet- und Versandhandel. Aus diesem Grund haben wir als Freie Demokraten einen Gesetzentwurf eingebracht, der sowohl die Abschaffung des Sonderereignisses vorsieht als auch die Möglichkeit eröffnet, Stadtteilsonntage zu veranstalten. Auch in anderen Bundesländern wie in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz gibt es ein solches Sonderereignis nicht, was die Ausrede der Gegner, die „Abschaffung sei verfassungsrechtlich nicht zulässig“, als Unsinn entlarvt. Gerade von der CDU-Fraktion erwarten wir, dass sie ihre grundsätzliche Blockadehaltung im Rahmen der folgenden Anhörung noch einmal überdenkt, um mittelständische Händler nicht weiter gegenüber der Konkurrenz im Internet zu schädigen“, so Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

RENTSCH weiter:

„Auch wenn ständig das Gegenteil behauptet wird – unser Vorschlag wird nicht dazu führen, dass der Sonntagsschutz für Arbeitnehmer oder die Religionsausübung auch nur einen Jota verschlechtert werden: Es bleibt bei bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr, die hohen Feiertage bleiben ebenso ausgenommen wie die Zeiten der Kerngottesdienste. Durch die Möglichkeit, dass zukünftig die Sonntagsöffnung auch auf Geschäfte in einzelnen Stadtteilen beschränkt werden kann, ohne dass dadurch einer der vier Öffnungen für alle übrigen Stadtteile verbraucht wird, wird alleine gewährleistet, dass der Einzelhandel außerhalb von Innenstädten die gleichen Chancen bekommt, sich zu präsentieren. Denn wenn beispielsweise die Frankfurter Innenstadt verkaufsoffen hat, wird sich kaum ein Kunde in einen Stadtteil verlieren. Das heißt jedoch auch: Kein Einzelhändler wird mit unserem Gesetzesvorschlag an mehr als den maximal vorgesehenen vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen. Wir freuen uns, dass die Unternehmerverbände in Hessen unseren Vorstoß einer maßvollen Flexibilisierung der Sonn- und Feiertagsöffnung unterstützen!“