Sonntagsöffnung

23.11.2017
  • Streitfälle nehmen weiter zu, endlich rechtssichere Lösung schaffen
  • Minister darf Probleme nicht bis nach der Wahl aussitzen
  • Runden Tisch mit Händlern, Kommunen und Gewerkschaften einsetzen

Anlässlich der heutigen von der FDP-Fraktion beantragten Debatte des Hessischen Landtags über Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen erklärte Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Seit 2013 hagelt es ein Gerichtsurteil nach dem anderen, weil die Sonntagsöffnung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz nicht rechtssicher geregelt ist. Erst heute lesen wir wieder in der Zeitung, dass Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) verkaufsoffenen Sonntagen in seiner Stadt vorerst eine generelle Absage erteilt, bis der Landesgesetzgeber eine rechtssichere Lösung herstellt.

Seit Jahren besteht Handlungsbedarf, der immer mehr zunimmt. Vor allem die Händler in den Innenstädten brauchen eine rechtssichere Regelung in dieser Sache, auch weil sie in einem harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel stehen. Die Innenstädte müssen Kunden mit einem Einkaufserlebnis für sich gewinnen. Es kann nicht sein, dass Händler viel Geld in die Vorbereitung verkaufsoffener Sonntage stecken, Städte Genehmigungen erteilen, Kunden sich freuen und schließlich die Gerichte streiten, wie das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu interpretieren sei. Wenn am Ende bereits erteilte Genehmigungen der Kommunen vor Gericht erfolgreich beklagt werden und deshalb geplante verkaufsoffene Sonntage abgesagt werden, muss die Landesregierung endlich handeln.

Das aktuelle Gesetz lässt Ladenöffnungen an vier Sonntage im Jahr zu, allerdings nur mit Anlassbezug. Wie genau der Anlassbezug zu verstehen ist, darüber streiten sich Kommunen, Händler und Gewerkschaften vor Gerichten immer wieder aufs Neue. Zur Herstellung der Rechtssicherheit hatte die FDP bereits im Jahr 2014 ein Gesetz eingebracht mit dem Ziel, bei den vier zulässigen Sonntagen im Jahr zu bleiben und lediglich den Anlassbezug zu streichen.“

Lenders weiter:

„Es ist vollkommen unverständlich, warum Minister Grüttner erst im nächsten Jahr eine Evaluierung des Ladenöffnungsgesetzes vornehmen will. Seit 2013 bestehen die Probleme, aber erst nach fünf Jahren soll darüber geredet werden? Das ist viel zu spät, zumal im Rahmen der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf viele Argumente vorgetragen wurden.

Auch aus den Reihen der CDU gibt es massive Kritik an der bestehenden Regelung. Die Mittelstandsvereinigung und die Vereinigung der Kommunalpolitiker der Union fordern wie wir eine rechtssichere Lösung in der Frage der Sonntagsöffnung. Der Minister darf die Probleme nicht bis nach der Wahl aussitzen. Wir fordern deshalb die Einsetzung eines Runden Tisches, um die verschiedenen Interessen der Beteiligten zu einem gemeinsamen Ziel zu verbinden. Es geht uns nicht um die Ausweitung der Sonntagsöffnung, es geht darum, die laut Gesetz zulässigen vier Sonntage im Jahr auch wirklich nutzen zu dürfen.“