Sonntagsöffnung

17.11.2016
  • FDP unterstützt Forderung des Deutschen Handelsverbandes
  • Anlassbezug abschaffen, mehr Planungssicherheit gewährleisten
  • Schwarz-Grün hat FDP-Vorschlag aus ideologischen Gründen abgelehnt

Anlässlich der Forderung von Josef Sanktjohanser, Präsident des Deutschen Handelsverbandes, eine bundesweite Regelung für die Sonntagsöffnung ohne Anlassbezug einzuführen, erklärte Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir begrüßen die Initiative des Handelsverbands für eine neue gesetzliche Regelung für die Sonntagsöffnung. Denn in der jüngeren Vergangenheit haben wir es reihenweise in Hessen – beispielsweise in Darmstadt und Frankfurt – erlebt, dass die schlechte Ausgestaltung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu sehr unterschiedlichen Auslegungen durch die Kommunen, den Handel und letztlich dann auch durch die Gerichte führt. Die Liste der Leidtragenden dieser aktuellen rechtlichen Unsicherheiten ist lang: Die Städte und Gemeinden haben keinerlei Planungssicherheit, die Gewerbetreibenden investieren teilweise vergeblich viel Zeit und Geld in die Organisation und es wird ihnen Umsatz entzogen, die Kunden müssen immer wieder kurzfristig auf zusätzliche Möglichkeiten verzichten und selbst die Beschäftigten haben Nachteile – denn viele Angestellte möchten die zusätzliche Verdienstmöglichkeit, die oftmals mit Zuschlägen für Sonntagsarbeit einhergehen, nutzen. Aus diesem Grund haben wir mehrfach im Zusammenhang der Einbringung unseres Gesetzentwurfs mit maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr und des Wegfalls des Anlassbezugs versucht, einen Konsens zwischen den Landtagsfraktionen herbeizuführen, der jedoch leider aus ideologischen Gründen seitens Schwarz-Grün abgelehnt wurde.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Ähnlich wie der Vorschlag des Deutschen Handelsverbands bestand ein zentrales Merkmal unseres Gesetzesentwurfs darin, den so genannte Anlassbezug für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen, welcher ausnahmslos der Grund für die juristischen Auseinandersetzungen darstellt, abzuschaffen. Dadurch wären verkaufsoffene Sonntage nicht mehr an Sonderereignisse wie Messen oder Feste geknüpft. Bereits im Jahr 2015 haben sich die Industrie- und Handelskammern, der Handelsverband Hessen und die Vereinigung hessischer Unternehmen in einem gemeinsamen Positionspapier zur Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnung in Hessen klar für eine Abschaffung des Anlassbezugs und mehr Planungssicherheit ausgesprochen. Dass die Landesregierung trotz mehrerer Lösungsvorschläge die Anliegen von Handel, Kommunen, Verbrauchern und nicht zuletzt Angestellten einfach ignoriert, ist äußerst bedauerlich.“