Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch

09.11.2010

Dr. Frank Blechschmidt: „Nachbesserungen beim Dienstrecht erforderlich: Besondere Belastungen besser berücksichtigen – auch ehrenamtliche Richter sollen bleiben“

„Nach den Anhörungen der Sachverständigen, sowohl zur Modernisierung des Dienstrechtes in Hessen als auch zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung, sieht die FDP Änderungsbedarf der entsprechenden Gesetzentwürfe, die Morgen im Innenausschuss beraten werden,“ erklärte Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Beim Dienstrecht wurde klar, dass wir vor allem die besonderen Belastungen der Beamten im Schicht- und Wechseldienst besser berücksichtigen müssen. Die starre Grenze von mindestens zwanzig Dienstjahren trägt den besonderen Anforderungen bei Einsätzen im Außendienst mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort nicht ausreichend Rechnung.

Ich freue mich, dass wir nun mit dem Koalitionspartner in der morgigen Sitzung einen Änderungsantrag einbringen werden, um hier nachzubessern. Denn bei aller Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss für uns im Mittelpunkt stehen, den Beamten, die sich tatkräftig und unermüdlich unseren Rechtsstaat einsetzen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und ihre Leistung angemessen zu honorieren.

Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit wollen wir die ehrenamtlichen Richter erhalten. Diese sind ohnehin nur in einer geringen Zahl von Verfahren vorgesehen, weshalb der Aspekt der Kosteneinsparung gering ist. Auf der anderen Seite hat es sich bewährt, Bürger an gerichtlichen Entscheidungen zu beteiligen. Gerade in Zeiten, in denen es in der Öffentlichkeit offenbar ein verstärktes Bedürfnis nach Teilhabe an rechtsstaatlichen Entscheidungen gibt, halten wir es für ein richtiges Signal der ausreichenden Transparenz, wenn wir Ehrenamtliche weiterhin auch bei Entscheidungen der dritten Gewalt einbinden.“