Sicherungsverwahrung

17.05.2013

MÜLLER: Konzept für Sicherungsverwahrung in Weiterstadt vorbildliche Lösung bis zur Fertigstellung in Schwalmstadt. Die Umsetzung der Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist in Hessen zeitgerecht erfolgt.

„Damit bis zur Fertigstellung der Sicherungsverwahrungseinrichtung Schwalmstadt eine rechtssichere und angemessene Unterbringung für bis zu 60 Personen gewährleistet wird, hat Justizminister Jörg-Uwe Hahn für eine Übergangsfrist auf dem Gelände der JVA Weiterstadt als Zweigstelle für Schwalmstadt mit 38 Plätzen entsprechende Kapazitäten bereitstellen lassen“, erklärte der rechts- und justizpolitische Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte weiter:

„Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind damit bereits seit Beginn des Jahres erfüllt. Mit dem Übergangsstandort Weiterstadt sorgt Justizminister Hahn auch für die pünktliche Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen. Die ersten fünf Personen aus Thüringen sind bereits in Weiterstadt untergebracht. In Schwalmstadt werden schließlich bis zu 15 Plätze für thüringische Sicherungsverwahrte vorgehalten. Die beiden Bundesländer hatten vor einiger Zeit vereinbart, dass die Sicherungsverwahrung gemeinsam in einer hessischen Einrichtung organisiert werden solle.

Im Bundesvergleich hat Hessen gemeinsam mit Thüringen seine Hausaufgaben in puncto Sicherungsverwahrung also vorbildlich erledigt. Dies ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger, die auch weiterhin vor gefährlichen Intensivtätern geschützt bleiben, aber auch für die Sicherungsverwahrten selbst, die darauf vertrauen dürfen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu ihren Gunsten vollständig und pünktlich umgesetzt werden.“