Sicherungsverwahrung

04.12.2012

MÜLLER: Thüringens Justizminister Poppenhäger lobt Sicherungsverwahrungs-Konzept von Justizminister Hahn – Auch SPD-Fraktion erkennt Wirtschaftlichkeit

„Wir begrüßen es sehr, dass der thüringische Justizminister Poppenhäger (SPD) im Rahmen eines Pressestatements die gemeinsame Zusammenarbeit mit seinem liberalen Amtskollegen Hahn lobend hervorhob. Nach der mehrheitlichen Bestätigung des Gesetzes durch die Anzuhörenden in der letzten Ausschusssitzung ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass das Justizministerium eine moderne und solide Grundlage für eine Sicherungsverwahrung ab 2013 in Schwalmstadt geschaffen hat. Es ist sehr erfreulich, dass es mit diesem Gesetzesentwurf gelungen ist, mit Thüringen auch die Verantwortlichen in einem weiteren Bundesland von einer gemeinsamen Kooperation zu überzeugen“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte weiter:

„Mit diesem Gesetz gehört Hessen bundesweit eindeutig zur Länderspitze bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht für die Sicherungsverwahrung. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive ist das Konzept zweifellos sinnvoll und effektiv. So sieht die Kooperation mit Thüringen vor, dass das Nachbarland ebenfalls seine Sicherungsverwahrten nach Schwalmstadt schicken wird und 25 Prozent der Kosten für den Bau und den laufenden Unterhalt übernimmt. Dass sich durch dieses Konzept vorbildlich Steuergelder sparen lassen, hat nunmehr auch die hessische SPD-Fraktion verstanden, die heute ihre Unterstützung signalisierte.“