Setzpunkt FDP

13.12.2012

MÜLLER: Justizministerkonferenz bringt unter Leitung Hessens Zukunftsthemen auf den Weg

„Das Jahr des hessischen Vorsitzes in der Justizministerkonferenz war ein erfolgreiches Jahr, weil wichtige rechtspolitische Fragestellungen aufgeworfen und mit Lösungsvorschlägen versehen worden sind. Eine klare und zukunftsweisende Politik kann dabei auch parteiübergreifend Mehrheiten finden. Das hat Jörg-Uwe Hahn als Vorsitzender der JuMiKo insbesondere mit seinen Initiativen zur Strafbarkeit der Datenhehlerei sowie zur Nutzung der Facebook-Fahndung unter Beweis gestellt“, erklärte heute der rechtspolitische Sprecher der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte weiter:

„Es kann nicht sein, dass der Handel mit gestohlenen greifbaren Objekten strafbewehrt ist, nicht aber der Handel mit gestohlenen Daten. Diese Strafbarkeitslücke wird nun im Konsens mit anderen Ländern auf hessische Initiative geschlossen. Wir müssen den Rechtsstaat auf die gesellschaftlichen Veränderungen im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung anpassen. Zudem werden wir die Voraussetzungen für eine sichere, datenschutzkonforme und angemessene Möglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden schaffen, soziale Medien zur Unterstützung von Fahndungen zu nutzen. Damit kann die Aufklärung von Straftaten erheblich beschleunigt und befördert werden. Bislang ist dies nur im Ausnahmefall möglich, da die regelmäßige Nutzung privater Anbieter für öffentliche Fahndungen nicht zulässig ist. Wir brauchen dafür jetzt schnell eine klare Rechtsgrundlage und sichere datenschutzrechtliche Regelung.“

„Auch in anderen Bereichen hat Hessen den Vorsitz in der Justizministerkonferenz genutzt, um Akzente zu setzen. So hat die JuMiKo unter Vorsitz von Jörg-Uwe Hahn eine Bundesratsinitiative im Hinblick auf den flächendeckenden Ausbau der elektronischen Justiz auf den Weg gebracht, die zum Ziel hat, die Möglichkeiten, die sich auf dem Feld der „eJustice“ für Rechtssuchende und die Rechtspflege insgesamt bieten, zu nutzen.

Dass Hessen über ein hohes Maß an Kompetenz auf diesem Gebiet verfügt, ist unbestritten. Mit der Einrichtung der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) sowie der gelungenen Integration der hessischen Justiz IT zur Gemeinsamen IT-Stelle der hessischen Justiz (GIT) in Bad Vilbel hat Hessen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass wir als Bundesland die Weichen für eine zeitgemäße Nutzung der neuen Technologien auch im Rechtsbereich stellen. Die elektronische Ordnungswidrigkeitenakte ist im Pilotversuch bislang sehr gut angenommen worden und liefert wertvolle Erkenntnisse für eine ggf. weitere künftige Digitalisierung der Aktenführung im Rechtsbereich“, so Müller.