Setzpunkt FDP

04.03.2010

„Wir freuen uns, dass die hessische Initiative, an der der stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, maßgeblich mitgewirkt hat, nun erfolgreich sein wird. Dass es grünes Licht für eine Verfassungsänderung gibt, das ist ein Erfolg für alle Arbeitslose und die Optionskommunen“, so René Rock, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Rock:
„Durch eine Verfassungsänderung wird Rechtssicherheit hergestellt. Die Hilfe aus einer Hand, die Langzeitarbeitslose durch die Kommunen erfahren, hat sich in den letzten Jahren bewährt. Da macht es keinen Sinn, gut funktionierende Strukturen aufzulösen und durch bürokratisch komplizierte, freiwillige Vereinbarungen zu ersetzen.

Indem das System der Optionskommunen nunmehr bundesweit Beachtung findet und ausgebaut werden soll, sehen wir Liberalen ein wichtiges Etappenziel in unserer Arbeitsmarktpolitik erreicht. Ich freue mich über diese Entscheidung der Bundesregierung. Sie wird zu wesentlich effizienteren Strukturen in der Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen führen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit von Mischverwaltungen in den Jobcentern ist eine Bestätigung unserer liberalen Politik. Wir wollen nicht die Arbeitslosigkeit verwalten. Wir wollen dafür sorgen, dass in einem austarierten Verhältnis der Prinzipien des Förderns und Forderns jeder Mensch die Chance erhält, sich in die Gesellschaft einzubringen. Das System der Optionskommunen biete hierfür einfach die besseren Voraussetzungen. Durch umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen, durch das Eingehen auf den Einzelnen, durch unbürokratische und transparente Maßnahmen, nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit der Kommunen mit Partnern vor Ort wird mehr erreicht werden, als bislang vielerorts möglich war. 

Wichtig ist jetzt, über eine Verfassungsänderung den Optionskommunen auch Rechtssicherheit zu geben.“