Setzpunkt der FDP zum Planungsrecht
„In den letzten Jahrzehnten haben ständig wachsende Anforderungen, insbesondere aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts, an Infrastrukturvorhaben dazu geführt, dass nicht nur Planungszeiten verlängert wurden, sondern auch Planungs- und Baukosten immer weiter angestiegen sind. Darüber hinaus stellt sich konkret die Frage, ob das ‚Schutzgut Mensch’ im Verhältnis zu anderen Schutzgütern noch einen ausreichenden Stellenwert genießt“, so Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Lenders sagte weiter:
„Wir bestreiten nicht das Erfordernis eines umfassenden und wirkungsvollen Naturschutzes. Es dient aber weder den betroffenen Menschen noch der Natur, wenn versucht wird, den Naturschutz in erster Linie zu erreichen wenn es um Infrastrukturvorhaben geht. Die in der Vergangenheit erfolgte Standardverschärfung bei Infrastrukturmaßnahmen hat keinen signifikanten verbesserten Schutz für die Natur zur Folge gehabt, sondern lediglich zu Planungsverzögerungen und Kostensteigerungen geführt. Besser ist es, den Naturschutz und den damit verbundenen Artenschutz unabhängig von der Realisierung von Infrastrukturprojekten zu erreichen. Es muss auch möglich sein, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme entstehen, nicht nur in Verbindung mit dieser Infrastrukturmaßnahme eingesetzt werden, sondern dass die Mittel auch in Maßnahmen fließen können, die keinen direkten Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme haben, aber der Biodiversität dienen.“
Die Planungsbehörden stünden heute vor dem fast unüberwindbaren Problem, dass für die extrem hohen Anforderungen an die naturschutzfachliche Planung teilweise keine anerkannte Fachkonvention gebe, auf die sich die Verwaltung verlassen könne. Darüber hinaus würden bei anderen Schutzgütern, wie z.B. bei Menschen, andere Maßstäbe angesetzt. Die Schutzregelungen für den Menschen unterliege einem Kosten-Nutzen Verhältnis. „Angesichts der angespannten Haushaltssituation der öffentlichen Kassen müssen zwingend die Kosten für Infrastrukturmaßnamen gesenkt werden und die Genehmigungspraxis durch eine Reduzierung des Anforderungsniveaus wieder auf ein volkswirtschaftlich akzeptables Niveau gebracht werden. Deshalb wollen wir eine gemeinsame Anhörung von Wirtschafts- und Umweltausschuss durchführen. Ziel soll dabei sein, Verfahrens- und Umsetzungsvorschläge für eine effektivere Durchführung von Infrastrukturvorhaben unter Berücksichtigung von natur- und umweltschutzfachlichen Belangen zu entwickeln.“