Schutzparagraph § 112 StGB

27.05.2015

GREILICH: Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte müssen mit bestehenden rechtsstaatlichen Mitteln hart bestraft werden – Initiative der Koalition schießt über das Ziel hinaus

Zur Debatte um die Einführung eines sogenannten Schutzparagraphen
§ 112 im Strafgesetzbuch erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die steigende Anzahl von Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte in den letzten Jahren betrachten auch wir Freie Demokraten mit großer Sorge. Insbesondere, wenn Uniformträger nur deshalb Ziel von Attacken werden, weil sie als Repräsentanten eines Staates betrachtet werden, ist dies besonders verwerflich: Mitmenschen werden zu reinen Objekten des Hasses degradiert. Seinen traurigen vorläufigen Höhepunkt hat diese Entwicklung kürzlich bei den Blockupy-Krawallen am 18. März dieses Jahres genommen, als dutzende Polizisten und sogar Feuerwehrleute gezielt angegriffen und verletzt worden sind. Szenen, bei denen Polizisten um ihr Leben laufen müssen, weil sie sich einem wütenden Mob gegenüber sehen, oder sich aus brennenden Polizeifahrzeugen retten müssen, wollen wir in Hessen nie wieder sehen.“

Greilich weiter:

„Obwohl sich in dieser Frage zumindest alle vier demokratischen Fraktionen im Landtag einig sind, ist höchst fraglich, ob es zur Verfolgung dieser Taten eines neuen Straftatbestandes bedarf: Zum einen sind solche Übergriffe im Rahmen der Körperverletzungsdelikte strafbewehrt, auch wenn man sicher diskutieren kann, ob man dem besonderen Tatunwert eines anlasslosen Angriffs auf Rettungskräfte einen eigenen Tatbestand widmet. Doch selbst wenn man zu dem Schluss kommt, ist unwahrscheinlich, dass eine höhere Strafandrohung zu einem Rückgang der entsprechenden Taten führen würde. Ein linksradikaler Steinewerfer oder Brandstifter schaut nicht ins Strafgesetzbuch, welche Strafe ihn erwarten könnte, bevor er einen Stein oder Brandsatz auf Polizisten wirft.

Jedenfalls bei der geforderten Strafandrohung schießt Schwarz-Grün deutlich über das Ziel hinaus. Wenn die Initiative in das Strafgesetzbuch Eingang findet, könnte in Zukunft schon der Wurf von Eiern in Richtung von Polizeibeamten oder ein Stoß im Gedränge einer Demonstration, wie er auch ohne Verletzungsabsicht vorliegen kann, nicht mehr mit Geldstrafe, sondern müsste mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr bestraft werden. Auch wenn Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte nicht akzeptabel sind, steht dies außerhalb jedweden Verhältnisses und muss sich den Vorwurf der Symbolpolitik gefallen lassen. Die rechtsstaatlich richtige Reaktion ist, dass die Täter verfolgt und ermittelt werden und im Rahmen der bestehenden und ausreichenden Möglichkeiten des Strafrechts mit aller rechtsstaatlichen Härte ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.“